Mit einem Schwips Hanteln stemmen: Tut das dem Körper gut?

Getty Images/iStockphoto/Nutthaseth Vanchaichana/iStockphoto

Corona: Fitnessstudios wehren sich gegen Kritik von Konsumentenschutz

Zwei Drittel der Betriebe hätten Einhebung der Beiträge ausgesetzt oder "kundenspezifische, adäquate Ersatzlösungen" angeboten.

Fitnessstudios stehen seit Beginn der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 immer wieder im Fokus der Konsumentenschützer, was eingehobene Beiträge während der behördlich angeordneten Schließzeiten oder Vertragsverlängerungen angeht.

Nun meldete sich Branchensprecher Christian Hörl zu Wort, um einer generellen Kritik zu widersprechen. Zwei Drittel der Betriebe hätten die Einhebung der Beiträge ausgesetzt bzw. "kundenspezifische, adäquate Ersatzlösungen" angeboten.

 

Für dich ausgesucht

"Fakt ist, dass zwei Drittel der österreichischen Fitnessstudios während der monatelangen Schließungen, aufgrund der behördlichen Anordnung, keine Mitgliedsbeiträge eingehoben haben. Dieses Vorgehen entspricht vollumfänglich der eindeutigen Rechtsprechung dahin gehend, die besagt, dass keine Beiträge zu zahlen sind, wenn die entsprechende Gegenleistung nicht erbracht werden kann", führte Hörl, Branchensprecher der österreichischen Fitnessbetriebe, in der Aussendung am Mittwoch ins Treffen.

Zudem seien während des Zeitraums, in dem nicht vor Ort trainiert werden konnte, unterschiedliche Ersatzlösungen angeboten worden - dies habe von erweiterten Online-Kursen über Zeitgutschriften bis hin zur Möglichkeit einer temporären Stilllegung der Mitgliedschaft gereicht.

Für dich ausgesucht

"Uns ist es wichtig, dass sich jede und jeder unserer Mitglieder mit ihren bzw. seinen Anliegen gehört und verstanden fühlt. Daher bitten wir all jene, die sich ungerecht behandelt sehen, sich direkt mit ihrem Fitnessstudio-Betreiber in Verbindung zu setzen, um gemeinsam eine bestmögliche, individuelle Lösung zu finden. Denn oberste Priorität haben für uns zufriedene Mitglieder, die sich in unseren Studios sicher und rundum wohlfühlen", warb Hörl.

Das sind gute Nachrichten, denn zuletzt berichtete der Verein für Konsumenteninformation (VKI) von verärgerten Fitnessstudio-Mitgliedern, die bei Problemen und Einsprüchen wie eben bei im Lockdown eingezogenen Mitgliedsgebühren oder einseitigen Vertragsverlängerungen aus eigener Kraft wenig bewirken könnten. Der VKI musste seit Beginn der Pandemie bis dato in rund 200 derartigen Fällen intervenieren, um eine Lösung zu finden.