APA - Austria Presse Agentur

Was das "Gelb" bei der Corona-Ampel bedeutet

Wien, Linz, Graz und der Tiroler Bezirk Kufstein sind jene Regionen, die mit der Premiere der Corona-Ampel auf Gelb ("mittleres Risiko") geschaltet wurden.

Auf der Homepage (https://corona-ampel.gv.at/) sind alle Maßnahmen nachzulesen, die mit den Ampelfarben verbunden sind. Für die Schule, die im Osten am Montag startet, bedeutet Gelb "Normalbetrieb mit verstärkten Hygienevorkehrungen".

Diese umfassen verpflichtendes Tragen von MNS im Eingangsbereich für Eltern und Betreuer sowie für alle außerhalb der Klasse, Sportangebote vorwiegend outdoor sowie Singen entweder im Freien oder mit Maske, Durchlüften sowie ein Reinigungs- und Raumkonzept für Gruppen. Wo pädagogisch sinnvoll und organisatorisch möglich, sollten Aktivitäten ins Freie verlagert werden.

Für dich ausgesucht

Voraussichtlich ab 1. Oktober gelten laut der Homepage, sobald die Ampel von Grün auf Gelb schaltet, für Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen in geschlossenen Räumen (Oper, Theater, Sportstätten, Kongresszentren) eine Personenobergrenze bis 2.500 Menschen und Maskenpflicht auch am Sitzplatz sowie für Personal mit Besucherkontakt. Indoor-Veranstaltungen ohne Sitzplätze sind dann mit 100 Personen begrenzt, Mund-Nasen-Schutz auch hier. Für Veranstaltungen mit zugewiesenen Sitzplätzen im Freien ist eine Obergrenze von 5.000 Besuchern vorgesehen und Maskenpflicht außer am fixen Sitzplatz; ohne Sitzplatzzuteilung sind es maximal 100 Besucher.

Für dich ausgesucht

Als weiteren MNS-Geltungsbereich bei Gelb führt die Homepage die Gastronomie an, nämlich für Personal im Service - mit dem Zusatz "gilt voraussichtlich ab 11. September 2020". Die Sperrstunde ist weiterhin mit 1.00 Uhr angegeben, und es gibt eine Empfehlung zur Kontaktdatenerhebung. Ebenfalls ab vermutlich 11. September dürfte für Besucher von Kundenbereichen von Indoor-Betriebsstätten (mit Ausnahme der Gastronomie) beim Betreten Maskenpflicht gelten.

Gelb bedeutet ferner - wie schon derzeit auch bei Grün - u.a. die Empfehlung zum Mindestabstand - ein Meter zu haushaltsfremden Personen "oder andere geeignete Schutzmaßnahmen". Mund-Nasen-Schutz (MNS) zu tragen gilt es in öffentlichen Verkehrsmitteln, im Lebensmitteleinzelhandel, in Tankstellen-Shops, Banken, bei Post und Postpartnern; weiters für Betreiber und Mitarbeiter von Geschäften und Betrieben, wenn der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, keine andere geeignete Schutzvorrichtung zur räumlichen Trennung vorhanden ist und ein direkter, längerer Kontakt besteht (Friseursalon, Massagestudio, Nagelstudio); und beim Betreten von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialbereichs, in Apotheken, Pflegeheimen, Kranken- und Kuranstalten, Arztpraxen und Ordinationen sowie beim Kontakt mit Risikogruppen. Ausnahmen gibt es aus gesundheitlichen Grünen und für Kinder und sechs Jahren.