APA - Austria Presse Agentur

Corona-Hilfsmaßnahmen werden bis Mitte 2021 verlängert

Die Bundesregierung verlängert eine Reihe von Corona-Hilfsmaßnahmen. Im Ministerrat am Dienstag wurde die bereits angekündigte Verlängerung des Härtefallfonds bis Mitte Juni beschlossen, ebenso die am Vortag angekündigte Mehrwertsteuer-Befreiung für FFP2-Masken.

Die Auszahlung der Pendlerpauschale auch an all jene, die im Home-Office arbeiten, wird bis Ende Juni verlängert, ebenso die Befreiung von der Alkoholsteuer für die Herstellung von Desinfektionsmittel. Der Härtefallfonds, der auf Klein- und Kleinstunternehmen abzielt, wird um drei Monate bis 15. Juni verlängert. Die Maßnahme ist als Hilfe für Selbstständige und Unternehmer gedacht, um privat über die Runden zu kommen - sie erhalten monatlich bis zu 2.000 Euro. Insgesamt sind über die Wirtschaftskammer bisher 940 Mio. an 211.000 Personen ausgezahlt worden, gab Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP) im Pressefoyer nach der Regierungssitzung bekannt. Im Schnitt erhielten Antragsteller knapp 1.200 Euro pro Monat, hieß es aus seinem Ressort. Über die Agrarmarkt Austria (AMA) wurden bisher zusätzlich rund 11.000 Anträge von Privatzimmervermietern bearbeitet, hier wurde eine Gesamtsumme von etwas unter 16 Mio. Euro überwiesen. Die Verlängerung geschieht über den Verordnungsweg, ein eigener Nationalratsbeschluss ist nicht notwendig.

Im Ministerrat beschlossen wurde auch die am Vortag angekündigte Befreiung der FFP2-Masken von der Mehrwertsteuer. Die Maßnahme soll ab 23. Jänner gelten, rechtzeitig vor Inkrafttreten der FFP2-Maskenpflicht am 25. Jänner (beim Einkaufen und in öffentlichen Verkehrsmitteln). Dafür sollte noch am Mittwoch im Nationalrat ein entsprechender Antrag eingebracht werden. Der 20-prozentige Umsatzsteuersatz wird damit bis Mitte des Jahres komplett gestrichen, was die Mehrbelastung für die Kunden reduzieren soll.

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Gefragt, warum die Bundesregierung nicht mit den heimischen Maskenfirmen im Vorfeld Kontakt aufgenommen hat (wie etwa der steirische Produzent Aventrium am Montag moniert hatte), sagte Blümel, die Entscheidung zur Ausweitung der Maskenpflicht sei "recht kurzfristig" getroffen worden. Er zeigte sich überzeugt, dass man bis zum Inkrafttreten ausreichend Masken am Markt erhalten werde.

Ebenso bis Ende Juni verlängert wird die Auszahlung der Pendlerpauschale auch an all jene, die derzeit im Home-Office arbeiten oder sich in Kurzarbeit oder in Quarantäne befinden. Weiterbestehen wird bis 30. Juni auch die steuerfreie Behandlung von Zulagen (für Schmutz, Erschwernis und Gefahr) und Zuschlägen (für Überstunden). Auch pauschale Reiseaufwandsentschädigungen sollen weiterhin an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer (etwa Trainer oder Masseure) steuerfrei ausbezahlt werden können, wenn aufgrund von COVID-19 keine Einsatztage stattfinden können. Ebenfalls bis Ende Juni verlängert wird die bestehende Befreiung von der Alkoholsteuer bei der Herstellung von Desinfektionsmittel. Auch für diese Maßnahmen wird noch am Mittwoch im Nationalrat ein entsprechender Antrag eingebracht, hieß es aus dem Finanzministerium zur APA.

Auch die coronabedingten Sonderregelungen bei Amtshandlungen werden bis Jahresmitte gelten. Damit ist es weiter möglich, etwa Vernehmungen und mündliche Verhandlungen virtuell stattfinden zu lassen.

Der Mitte Jänner angekündigte "Ausfallsbonus" soll ab 16. Februar beantragt werden können, sagte Blümel. Das Instrument deckt bis zu 30 Prozent des Umsatzes der Vergleichsperiode ab und beträgt maximal 60.000 Euro im Monat. Um anspruchsberechtigt zu sein, müssen Firmen mindestens 40 Prozent Umsatzverlust im Vergleich zum gleichen Monat 2019 erlitten haben, hieß es bei der Bekanntgabe im Jänner. Die Zuwendungen aus diesem Topf werden in die Höchstsummen von Verlustersatz und Fixkostenzuschuss eingerechnet.

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Die Antragsfrist für die Investitionsprämie, die bisher bis Februar beantragbar war, wird um drei Monate bis Mai ausgedehnt. Bisher sind bei der Bundesförderagentur aws fast 80.000 Anträge eingegangen, die ein Investitionsvolumen von 28 Mrd. Euro auslösen können, heißt es im Ministerrats-Vortrag.

Die Verlängerung der Maßnahmen soll laut Vizekanzler Kogler für den ganzen Zeitraum der Pandemie hinsichtlich der finanziellen Risiken "mehr Planungssicherheit" für die Unternehmen schaffen. Denn die nun auch in Österreich aufgetretenen Virus-Mutationen würden für "ausreichend Gegenwind" sorgen, sagte er. Das Motto vom letzten Jahr - "Alles, was es braucht" - gelte noch immer. "Das kostet etwas. Es nicht zu tun, kostet aber noch viel mehr", so der Vizekanzler.

Finanzminister Blümel erklärte, die Verlängerung der bewährten Instrument sei notwendig, um sicherzustellen, dass ausreichend Gelder zur Verfügung stehen. Denn auch wenn es keine Planungssicherheit in Bezug auf das Virus gebe, so wolle man zumindest eine gewisse steuerliche und somit wirtschaftliche Planungssicherheit geben.