Impfung

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Faktencheck: Wird es ein Impfpflicht-Verbot vom EGMR geben?

ImpfkritikerInnen fürchten sei Monaten die Einführung einer verpflichtenden Corona-Impfung. In dem Kontext kursieren auch einige Falschbehauptungen.

So soll etwa vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) ein Verbot der Impfpflicht beschlossen worden sein, heißt es in oft geteilten Facebook-Postings. Jede Impfpflicht sei "nun standardmäßig illegal". Als Beleg dafür wird ein Blog-Artikel (2) angeführt. 

Einschätzung: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat kein Verbot der Impfpflicht beschlossen. Die Parlamentarische Versammlung des Europarats hat in einer Resolution lediglich empfohlen, dass alle Bürger informiert sind, dass die Corona-Impfung nicht verpflichtend ist. Resolutionen der Parlamentarischen Versammlung sind für die Mitgliedsstaaten nicht rechtsverbindlich.

Überprüfung: Der in den Postings erwähnte Blog-Artikel stützt sich in seinen Behauptungen auf die Resolution 2361/2021 des Europarats. Dieser ist vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zu unterscheiden. Der EGMR ist eine von mehreren Einrichtungen des Europarats.

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Der EGMR urteilt über Beschwerden von Personen und Staaten, die sich auf "Verletzungen der in der Europäischen Menschenrechtskonvention anerkannten Rechte beziehen", heißt es unter anderem auf der Webseite des Europarats. Die von ihm gefällten Urteile sind für die betroffenen Staaten bindend.

Der Europarat hat u.a. zum Ziel, Menschenrechte zu fördern und zu schützen. Die Parlamentarische Versammlung ist eine weitere Einrichtung des Europarats. Diese hat auch die Resolution 2361/2021 verfasst. Solche Resolutionen sind als Empfehlung an die Mitgliedsstaaten zu sehen.

Sie sind nicht rechtsverbindlich, wie eine Kurzinformation des Deutschen Bundestags und der Europarat selber auf seiner Webseite informiert. "Empfehlungen enthalten an das Ministerkomitee gerichtete Vorschläge, deren Umsetzung in den Zuständigkeitsbereich der Regierungen fällt", steht auch in einer Publikationsreihe über die Normsetzung des Europarats. Politischen Einfluss kann eine Resolution schon haben.

Die Resolution von 27. Jänner 2021 behandelt ethische und praktische Erwägungen in Bezug auf die Covid-19-Impfung. So geht es etwa um Verteilungsfragen oder Fairness bei der Priorisierung. Unter Punkt 7.3. heißt es, dass sichergestellt sein müsse, dass alle Bürger darüber informiert sind, dass die Impfung nicht verpflichtend ist und dass niemand unter Druck gesetzt wird, sich impfen zu lassen, wenn er oder sie dies nicht möchte. Zudem solle niemand diskriminiert werden, weil er oder sie nicht geimpft wurde.

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Am 27. Jänner 2021 hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte außerdem keine Urteile oder Entscheidungen getroffen, wie sich auf dessen Webseite nachlesen lässt.

In Österreich ist eine generelle Corona-Impfpflicht bis jetzt nicht geplant. Zuletzt schloss Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) diese Mitte Juli 2021 gegenüber der APA aus.

Auch laut Thomas Szekeres, Präsident der Österreichischen Ärztekammer (ÖÄK), ist eine Impfpflicht "kein Thema". Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein (Grüne) bekräftigte vergangene Woche gegenüber der APA ebenfalls, dass es eine generelle Impfpflicht in Österreich nicht geben werde. Eine Verpflichtung in bestimmten Bereichen wie Gesundheits- oder Sozialeinrichtungen gibt es in manchen Bundesländern aber, wie Medienberichte zeigen.