APA - Austria Presse Agentur

Comirnaty im Faktencheck: Deswegen wurde die Impfstoff-Haltbarkeit verlängert

Die Haltbarkeit des Corona-Impfstoffes Comirnaty soll "still und heimlich" verlängert worden sein. Der Faktencheckt zeigt warum.

Über eine E-Mail ist APA-Faktencheck auf ein Thema aufmerksam gemacht worden, das derzeit in sozialen Medien kursiert (1) und auch in einem viralen Medienbeitrag (2) angesprochen wurde.

Demnach soll die Haltbarkeit des Covid-Impfstoffes Comirnaty "still und heimlich" verlängert worden sein. Dies sei im Trubel um den Lockdown und die Impfpflicht untergegangen. Darüber hinaus werden Vergleiche zu Lebensmittel-Skandalen gezogen, bei denen Ablaufdaten umetikettiert worden sind.

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Einschätzung: Die Verlängerung der Haltbarkeit bei Comirnaty erfolgte bereits im September und wurde öffentlich kommuniziert. Laut Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) handelt es sich um einen Routinevorgang, wie er öfters vorkommt. Bei Lebensmittelskandalen wurden relevante Haltbarkeitsrichtlinien ignoriert, während in diesem Fall die Gültigkeit der Haltbarkeit des Impfstoffes selbst neu evaluiert worden ist.

Überprüfung: Zur Überwachung der Sicherheit von Impfstoffen gehört gerade in diesen Zeiten eine regelmäßige Neu-Evaluierung des Umgangs mit diesen Produkten. Beim Impfstoff Comirnaty von Biontech/Pfizer kam es dabei bereits zu Dutzenden Änderungen, die allesamt transparent von der EMA aufgelistet werden (3). Auch das BASG (4) dokumentiert die wichtigsten Veränderungen, bei Comirnaty waren das in diesem Jahr bereits elf Einträge.

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Der EMA-Auflistung ist zu entnehmen, dass bereits im September die Haltbarkeit für Comirnaty bei einer Ultratiefkühlung von unter minus 60 Grad Celsius von sechs auf neun Monate erhöht worden ist. Diese Änderung wurde etwa vom BASG am 20. September kommuniziert, sowohl in Form einer Kurzaussendung (5) als auch in einem Rote-Hand-Brief (6). Die Änderung wurde also nicht "still und heimlich" getroffen und fand auch nicht im November statt, als ein neuer Lockdown und eine Impfpflicht für Österreich angekündigt worden sind (7).

"Die Verlängerung der Haltbarkeitsdauer ist ein normaler Routinevorgang, der sehr oft bei rezent zugelassenen Impfstoffen und anderen Biologika erfolgt", sagte das BASG auf APA-Anfrage. Zum Zulassungszeitpunkt werde die Haltbarkeitsdauer basierend auf vorhandenen Echtzeitdaten aus Stabilitätsstudien festgelegt, die da aber noch nicht beendet seien und entsprechend eines vorab genehmigten Protokolls fortgesetzt würden. "In einem nachfolgenden Änderungsverfahren kann der Zulassungsinhaber unter Berücksichtigung neuer Stabilitätsdaten (von späteren Zeitpunkten) um eine Verlängerung der Haltbarkeitsdauer ansuchen", so das BASG.

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Ein Vergleich mit Lebensmittelskandalen ist hier nicht angebracht. Bei den meisten Lebensmittelskandalen in den letzten Jahren handelte es sich um falsche Kennzeichnungen (8) oder um die Umetikettierung des Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums leicht verderblicher bzw. frischer Lebensmittel wie Fleisch und Gemüse (9).

Dahingegen ist eine Umetikettierung vom Mindesthaltbarkeitsdatum in vielen anderen Fällen gar kein Problem. Mehrere deutsche Brauereien verlängerten etwa dieses Jahr wegen des Corona-Lockdowns nachträglich das Mindesthaltbarkeitsdatum von Fassbier um zwei Monate (10), was für das deutsche Bundesamts für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (11) kein Problem darstellt, solange die Hersteller vorher prüfen, ob das Produkt weiterhin sicher ist. Auch die AGES (12) verweist darauf, dass ein Überschreiten des Mindesthaltbarkeitsdatums nicht bedeutet, dass ein Lebensmittel nicht mehr verzehrt werden kann.

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Quellen: 

Wenn du zum Faktencheck-Team Kontakt aufnehmen oder Faktenchecks zu relevanten Themen anregen möchtest, schreibe bitte an faktencheck@apa.at