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Corona-Kreuzimpfen außerhalb Wiens nur in Sonderfällen

Ab Freitag können Menschen in Wien, die für ihre erste Corona-Impfung den Wirkstoff des Herstellers AstraZeneca bekommen haben, einen alternativen mRNA-Impfstoff für ihren zweiten Stich auswählen.

Dieses sogenannte Kreuzimpfen wird in anderen Ländern wie etwa Deutschland bereits angewandt. In den restlichen Bundesländern Österreichs zeigte man sich bei einem APA-Rundruf allerdings zurückhaltend. Nur in Sonderfällen greift man auf das heterologe Impfschema zurück.

"Wir sind da noch ein bisschen vorsichtig, aber es zeigt sich bei zunehmender Datenlage, dass das heterologe Impfen eine gute Idee ist", sagte Gesundheitsminister Mückstein (Grüne) am Rande einer Pressekonferenz am Donnerstagvormittag. Dieser "off-label-use" (Verwendung eines Arzneimittels außerhalb des durch die Arzneimittelbehörden zugelassenen Gebrauchs, Anm.) könne allerdings nur durch die besondere Aufklärung des Arztes oder die Ärztin erfolgen, betonte der Minister. "Wenn etwas off-label verwendet wird, dann muss die Aufklärung besonders genau sein, muss besonders genau dokumentiert werden, bis die Wissenschaft am Ende dann durch Studien belegen kann, dass es sicher ist und dass auch eine Empfehlung herausgeht."

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"Es besteht die Möglichkeit, aber es ist keine Empfehlung", betonte Johannes Steinhart, Vizepräsident der Ärztekammer (ÖÄK), am Donnerstag am Rande eines Hintergrundgesprächs. Es sei die momentane wissenschaftliche Empfehlung, dass eine Impfserie mit dem Impfstoff weitergeführt wird, mit dem sie begonnen wurde, erläuterte auch Rudolf Schmitzberger, Leiter des ÖÄK-Impfreferates. Die beiden ÖÄK-Vertreter äußerten sich damit zurückhaltender als ihr Kammerpräsident Thomas Szekeres, der am Dienstag im ORF-Radio eine Zweitimpfung mit einem mRNA-Impfstoff nach AstraZeneca empfohlen hatte.

"Es gibt keine wissenschaftliche Notwendigkeit", sagte Schmitzberger. Es gebe aber Situationen wo es möglich ist, wie bei einer starken Nebenwirkung nach der Erstimpfung, einer Schwangerschaft, oder "wenn der Patient explizit darauf besteht". Der Arzt sei jedoch nicht verpflichtet, eine sogenannte Kreuzimpfung durchzuführen. Wenn jemand unbedingt bei der Zweitimpfung einen anderen Impfstoff will, dann müsse aufgeklärt werden, dass es sich um eine Anwendung außerhalb des Zulassungsbereiches handelt. Das könne rechtliche und finanzielle Folgen haben und ob bei seltenen Impfnebenwirkungen das Impfschadengesetz zur Anwendung komme, würden Experten noch klären, warnte der Impfexperte der Ärztekammer.

Das Nationale Impfgremium (NIG) hat kürzlich seine Schutzimpfungs-Anwendungsempfehlung zwar aktualisiert, aber lediglich betont, dass die Kreuzimpfungen auf Patientenwunsch angeboten werden soll. Eine dezidierte Empfehlung seitens des NIGs gab es nicht. Allerdings können sich nun in Wien Interessierte via der Hotline 1450 einen entsprechenden Termin ausmachen, hieß es aus dem Büro von Gesundheitsstadtrat Peter Hacker (SPÖ) am Mittwoch gegenüber der APA.

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Weil es allerdings noch keine dezidierte Empfehlung des NIG gibt, hielten sich die anderen Bundesländer mit einer generellen Regelung noch zurück. Im Nachbar-Bundesland von Wien, in Niederösterreich, werden Kreuzimpfungen nur aufgrund medizinischer Notwendigkeit durchgeführt, als individuelle medizinische Entscheidung, die ausschließlich die impfende Ärztin bzw. der impfende Arzt treffen könne, wurde der APA aus dem Büro von LHStv. Stephan Pernkopf (ÖVP) mitgeteilt. Das Land setze auf ein rasches Impftempo, bereits seit 10. Mai seien die Impfungen für alle Altersgruppen freigeschaltet. Termine könnten individuell gebucht werden und fänden in der Regel binnen weniger Tage bzw. noch am gleichen Tag statt. Geimpft wird in 20 Landesimpfzentren in allen Bezirken, bei niedergelassenen Ärzten und in betrieblichen Impfstraßen.

In Oberösterreich werden Kreuzimpfungen ebenfalls nur nach dem Auftreten schwerer Nebenwirkungen nach der ersten Dosis eines Impfstoffes oder bei dringendem Wunsch der zu impfenden Person angeboten. So laute die aktuelle Empfehlung des NIG, hieß es aus dem Krisenstab des Landes. In den Impfstraßen werden demnach - außer nach medizinischer Indikation - keine Kreuzimpfungen vorgenommen. Impfenden Medizinerinnen und Medizinern im niedergelassenen Bereich sei es aber unbenommen, eine Kreuzimpfung anzubieten bzw. durchzuführen. Generell empfehle das NIG nicht, unterschiedliche Impfstoffe bei Dosis eins und Dosis zwei zu verwenden.

Im Burgenland ist das Thema Kreuzimpfung keines, da bei AstraZeneca nur noch wenige Dosen zu verabreichen seien. Bei medizinischen Indikationen, wenn etwa jemand auf den ersten verabreichten Impfstoff reagierte, habe es allerdings bisher schon Kreuzimpfungen gegeben, hieß es zur APA aus dem Büro von Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (SPÖ). Man geht davon aus, dass eine Drittimpfung künftig mit einem mRNA-Impfstoff erfolgen wird.

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An den Impfstraßen des Landes Kärnten gilt weiterhin: Jener Impfstoff, der bei der Erstimpfung verabreicht wurde, wird auch für die zweite Immunisierung verwendet. Anders könnte das aber bei den rund 340 als Impfärzte registrierten, niedergelassenen Ärzten sein, sagte Gerd Kurath vom Landespressedienst: Diese könnten selbst entscheiden, ob sie den gleichen Impfstoff noch einmal verwenden oder eine Kreuzimpfung durchführen.

In der Steiermark wird es keine Immunisierungen mit unterschiedlichen Vakzinen in den Impfstraßen geben: "Es gibt Empfehlungen, dass man das in medizinischen Ausnahmefällen tun kann. Bei den niedergelassenen Ärzten geht das seit langem, wenn sie der Meinung sind, die Reaktion auf einen Impfstoff war zu stark", meinte der steirische Impfkoordinator Michael Koren auf APA-Anfrage, aber "bei den Impfstraßen ist das nicht geplant".

Anders als in Wien werden im Bundesland Salzburg vorerst keine Kreuzimpfungen durchgeführt. Das Land Salzburg wartet ebenfalls noch auf die offizielle Empfehlung des NIG. "Es gibt seitens des Nationalen Impfgremiums hier derzeit keine klare offizielle Empfehlung für heterologes Impfen. Solange dies nicht vordringlich empfohlen wird, werden wir in den Impfstraßen dies nicht anbieten", erklärte Gesundheitsreferent LHStv. Christian Stöckl (ÖVP) gegenüber der APA.

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In Tirols Impfzentren wird es vorerst wohl auch noch keine Kreuzimpfungen geben. Seitens des Landes werde derzeit geprüft, in welcher Form Kreuzimpfungen in den Impfzentren umsetzbar sind, teilte das Land auf APA-Anfrage mit. Bis dato gebe es nämlich noch keine dezidierte Empfehlung des NIG für Kreuzimpfungen, obwohl diese auf ausdrücklichen Wunsch der Patienten durchgeführt werden können. Das Land Tirol orientiere sich grundsätzlich an den Empfehlungen des NIG, hieß es. Laut diesem ist es zunächst besonders wichtig, eine Impfserie zu beenden, also bei Zweifachimpfstoffen nach dem ersten unbedingt auch den zweiten Stich durchzuführen, so das Land. Eine Antwort aus Vorarlberg stand noch aus.