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Corona: So sieht der Fleckerlteppich an Maßnahmen in Österreich aus

Die Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie sind in Österreich längst wieder zum Fleckerlteppich geworden.

Der Bund bietet ja nur das Mindestmaß an Vorschriften, die einzuhalten sind. Gleich vier Bundesländer haben schon eigenständig weitergehende Regeln etabliert, weitere könnten dem Vernehmen nach folgen. Einzig Vorarlberg und das Burgenland dürften fix beim Minimum an Regeln bleiben wollen.

Schon längst eine eigene Linie, die mit für eine Millionenstadt erstaunlich niedrigen Infektionszahlen belohnt wird, fährt Wien. Zentral ist eine FFP2-Pflicht im gesamten Handel. Dazu gilt in der Nachtgastronomie 2G. Das heißt, man muss geimpft oder während der vergangenen sechs Monate genesen sein, um Clubs oder Discos betreten zu können. Grundsätzlich werden bei Über 12-Jährigen nur noch PCR-Tests akzeptiert. Außerdem sind diese nur 48 Stunden gültig.

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An die Regeln in der Bundeshauptstadt angelehnt sind die neuen Vorschriften in der Steiermark, die allerdings erst ab 8. November gelten werden. In der Nachtgastronomie und bei Events mit mehr als 500 Personen gilt 2G. Das heißt, Teilnehmer müssen geimpft oder genesen sein. Dazu kommt eine FFP2-Maskenpflicht in Kundenbereichen, bei Kulturevents und bei religiösen Zusammenkünften. Beschäftigte und Besucher in Spitälern, Kuranstalten und Pflegeheimen unterliegen künftig einer PCR-Test-Pflicht, wenn sie nicht genesen oder geimpft sind. In Ordinationen gilt selbiges für das Personal. Die Gültigkeit bleibt bei 72 Stunden.

Bereits am Freitag in Kraft treten die neuen Regelungen in Oberösterreich. Auch hier wird eine FFP2-Pflicht im gesamten Handel etabliert. Diese soll auch in Kultureinrichtungen gelten.

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Ähnlich sind die Regeln in Salzburg. FFP2-Masken sind im Handel, beim Besuch von Kultureinrichtungen und bei körpernahen Dienstleistern wie Friseuren anzulegen. Bereits in Planung ist, wie in Wien die Antigen-Tests (die allerdings auch in der Bundeshauptstadt für 3G am Arbeitsplatz akzeptiert werden) durch die verlässlicheren PCR-Tests zu ersetzen.

Dann gibt es noch die Mindestregeln des Bundes, die überall sonst gelten. Das heißt, FFP2-Maske ist im Handel nur dort zu tragen, wo tägliche Bedürfnisse gedeckt werden, wie bei Supermärkten und sonstigen Lebensmittelgeschäften sowie Apotheken und Drogerien. Im übrigen Handel muss die höherwertige Maske nur anlegen, wer nicht geimpft oder genesen ist. Bei Events ab 25 Personen gilt 3G, ebenso in der normalen Gastronomie und bei körpernahen Dienstleistungen. In der Nachtgastronomie ist ein PCR-Test Voraussetzung, wenn man hinein will.

Freilich dürften sich die Regeln schon in gut einer Woche ändern. Denn wohl rund um dieses Wochenende werden bereits 300 Corona-Patienten auf Intensivstationen liegen und eine Woche nach Erreichen dieses Werts tritt Etappe zwei des Regierungsstufenplans in Kraft. Diese bedeutet nicht nur ein Aus für die Wohnzimmer-Tests sondern auch die Einführung von 2G in der Nachtgastronomie und bei Events ab 500 Personen.