APA - Austria Presse Agentur

Corona-Tests: Diese Änderungen gelten ab 1. Juli

Wien wird die ab morgen, Donnerstag, geltende Öffnungsverordnung des Bundes mittels regionaler Maßnahmen verschärfen.

Das hat Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) am Mittwoch angekündigt. So brauchen künftig auch Kinder ab sechs Jahren einen Corona-Nachweis an Orten, wo die 3G-Regel gilt – also etwa in der Gastronomie. Dies werde meist bedeuten, dass ein Test verlangt wird, da Kinder üblicherweise weder genesen noch geimpft sind, wie Ludwig betonte.

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Wohnzimmertests sind nicht mehr erlaubt

Zudem sind die sogenannten Wohnzimmertests – also Antigentests, die alleine oder in Lokalen durchgeführt werden - nicht mehr als Zutrittsberechtigung erlaubt. Schnelltests, die in den Teststraßen oder in Apotheken absolviert werden, können jedoch weiterhin verwendet werden.