APA - Austria Presse Agentur

Corona-Maßnahmen in Wien: Kein 1G, PCR-Tests nur noch 48 Stunden gültig

Bürgermeister Michael Ludwig hat die neuen Corona-Maßnahmen für Wien verkündet: PCR-Tests sind ab September nur noch 48 Stunden gültig.
Sabrina Kraussler

"Der wichtigste Schutz gegen die Infektion ist die Impfung", so Ludwig in einer Pressekonferenz am Dienstagnachmittag. Der Bürgermeister verwies auf das vielfältige, niederschwellige Angebot in Wien, mitunter auf die Impf-Aktion in den Supermärkten, die am Mittwoch starten soll. Er sei aber auf jeden Fall gegen eine allgemeine Impfpflicht. Kampagnen und Medienarbeit seien wichtiger, um die Bevölkerung aufzuklären.

Nach wie vor wichtig sei das Testen. Auch Geimpfte sollen sich regelmäßig testen lassen, so sein Appell. 

"Wir werden bei den Testangeboten an den Schrauben drehen", kündigt der Bürgermeister an. Ab 1. September soll die Gültigkeit der PCR-Tests (etwa den Gurgeltests) von 72 auf 48 Stunden reduziert werden. Bei PCR-Tests von Kindern unter 12 Jahren bleibt es bei 72 Stunden Gültigkeit. Professionell durchgeführte Antigentests sollen dann nur noch 24 Stunden lang gültig sein. 

"Prinzipiell kann ich mir weitere Maßnahmen für den Herbst vorstellen", so Ludwig.

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"Die Pandemie ist nicht vorbei", erklärt der Bürgermeister gleich zu Beginn. 

"Ich habe bereits in der Vergangenheit Schritte eingeleitet, die von der Bundesregierung hart kritisiert wurden." Die Maßnahmen in Wien seien "vorsichtiger" gewesen im Gegensatz zu den von der Bundesregierung. Das hätte ihm damals viel Kritik eingebracht. Bis Ende August muss in Wiener Geschäften beispielsweise ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden – was außerhalb Wiens nur mehr im Handel des täglichen Bedarfs nötig ist.

Vor allem die Tatsache, dass Kinder und Jugendliche ansteckend sind, bereitet dem Bürgermeister Sorgen – auch im Hinblick auf den Schulbeginn. "Überall dort, wo die Ferien zu Ende gegangen sind, sieht man eine deutliche Steigerung der Neuinfektionen", erklärt der Wiener Bürgermeister. Kinder in Wien brauchen bereits ab sechs Jahren an Orten, wo die 3G-Regel gilt, einen Corona-Nachweis.