Zugang zur Nachtgastronomie nur mit Impfung oder PCR-Test

Zugang zur Nachtgastronomie nur mit Impfung oder PCR-Test
Die Regierung beschloss schärfere Corona-Regeln für die Nachtgastronomie, um eine Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Aufgrund der rasanten Ausbreitung der Delta-Variante hat die Regierung beschlossen die Öffnungen nicht zurückzunehmen, jedoch die Präventionsregel in speziellen Bereichen zu verstärken. Vor allem Teile in der Nachtgastronomie – also in Clubs und Diskotheken, wo Menschen auf engem Raum zusammenkommen – soll es strengere Kontrollen geben. 

Ab 22. Juli Impfung oder negativer PCR-Test

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein und Tourismusministerin Elisabeth Köstinger beschlossen am Donnerstag, dass ab 22. Juli in Clubs und Diskotheken entweder eine Impfung oder ein negatives PCR-Testergebnis, das nicht älter als 72 Stunden ist, verlangt wird. 

Ab 15. August soll es den Grünen Pass für Geimpfte erst ab der zweiten Impfdosis geben. Ausgenommen sind Personen, die als Genesene nur eine Vakzine zur Vollimmunisierung oder den Einmal-Impfstoff von Johnson&Johnson erhalten haben. Zudem bleibt auch die Registrierungspflicht in der Gastronomie erhalten. 

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