APA - Austria Presse Agentur

Lockdown-Ende: Diese Corona-Regeln gelten ab 12. Dezember

In einer Pressekonferenz hat die Bundesregierung bekannt gegeben, welche Corona-Regeln nach dem Lockdown-Ende gelten werden.
Selma Tahirovic Selma Tahirovic Andrea Blum

Am Dienstag haben haben Bundeskanzler Karl Nehammer und Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein bekannt gegeben, dass der Lockdown für die Geimpften und Genesenen nach drei Wochen am Samstag endet.

In einer Pressekonferenz am 8. Dezember gab die Bundesregierung neue Corona-Maßnahmen nach dem Ende des Lockdowns bekannt. 

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Diese Corona-Regeln gelten nach dem Lockodwn-Ende

Mückstein weiß, dass der Lockdown eine "harte" und "unpopuläre" Maßnahmen war, dennoch ist er effektiv, da die Neuinfektionen sinken. Zudem erklärte der Politker, dass die Reproduktionszahl unter 0.85 liegt – das lässt den Schluss zu, dass sich die Lage verbessert. Mückstein appellierte erneut den "dritten Stich" in Anspruch zu nehmen

Der allgemeine Lockdown wird am 11. Dezember enden. Der Lockdown für Ungeimpfte geht ab 12. Dezember weiter. 

Die Bundesregierung hat folgende "Mindeststandards" der Schutzmaßnahmen beschlossen: 

  • FFP2-Maskenpflicht: In allen geschlossenen Räumen und Öffis ist die FFP2-Maske zu tragen.
  • Der Handel und körpernahe DienstleisterInnen können ab Montag öffnen. Körpernahe DienstleisterInnen dürfen nur mit 2G-Nachweis in Anspruch genommen werden. 
  • Die Gastronomie darf mit 2G-Nachweis und einer Registrierung besucht werden. Zudem wird es eine Sperrstunde um 23 Uhr geben. Die Nachtgastronomie und Apres-Ski-Lokale bleiben geschlossen.  Am 9. Jänner 2022 wird erneut beraten, ob eine Öffnung dieser Bereiche aus epidemiologischer Sicht möglich ist. Ungeimpfte dürfen Speisen abholen. Im Lokal selbst gilt eine FFP2-Maskenpflicht, außer am Sitzplatz selbst. Veranstaltungen mit mehr als 25 Personen sind in Gastronomiebetrieben nicht gestattet, outdoor im Gastgarten können es bis zu 300 Gäste sein.
  • Hotels und Beherrbergungsbetriebe können öffnen mit 2G-Regelung und Maskenpflicht öffnen. 
  • In der Kultur dürfen Indoor-Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit bis zu 25 Personen stattfinden. Mit Sitzplätzen dürfen maximal 2.000 BesucherInnen anwesend sein. Bei Outdoor-Veranstaltungen liegt die Obergrenze bei 4.000 BesucherInnen.
  • "Kirtagsähnliche" Gelegenheitsmärkte, zum Beispiel Weihnachtsmärkte, dürfen nur mit 2G-Nachweis und FFP2-Maske besucht werden. Echte Massenveranstaltungen sind dabei nicht möglich, denn es dürfen sich dort maximal 300 Personen gleichzeitig vergnügen. Auch werden die Kontaktdaten erhoben.
  • Sportbereiche dürfen In- und Outdoor mit 2G-Nachweis genutzt werden.
  • Am Arbeitsplatz gilt weiterhin die 3G-Regelung. Hier reicht also auch ein negativer Corona-Test. Gibt es keine anderen geeigneten Schutzvorrichtungen, muss drinnen eine FFP2-Maske getragen werden. Home-Office wird empfohlen.

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Unterschiedliche Bestimmungen in Bundesländern

  • Ab Sonntag wird in Tirol, Vorarlberg und Burgenland gemäß der verkündeten Mindeststandards geöffnet. Kärnten soll ebenfalls Montag nachziehen – es werden jedoch noch Gespräche geführt.
  • In Wien werden die Öffnungsschritte "stufenweise" erfolgen: Der Handel hat ab dem Wochenende geöffnet, die Gastronomie wird ab 20. Dezember öffnen. 
  • Die Bundesländer Salzburg, Steiermark und Niederösterreich öffnen zuerst den Handel, ab 17. Dezember ziehen weitere Bereiche nach. 
  • Oberösterreich bleibt weiterhin bis 17. Dezember im Lockdown.