APA - Austria Presse Agentur

Corona-Sonderbetreuungszeit soll verlängert werden

Die im Corona-Lockdown angebotene Sonderbetreuungszeit für Eltern soll verlängert werden - und zwar bis Ende Februar 2021. Das wird Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) in seiner für Freitag geplanten Erklärung zur aktuellen Lage und den inhaltlichen Schwerpunkten der kommenden Monate bekannt geben. Eigentlich wäre die Maßnahme Ende September ausgelaufen.

Das bestehende Modell sieht vor, dass Arbeitnehmer drei Wochen freinehmen können, wenn sie wegen Schul-und Kindergartenschließungen keine Möglichkeit zur Betreuung von Kindern oder Behinderten haben. Ein Drittel der Lohnkosten übernimmt in diesem Fall der Staat. Rechtsanspruch gibt es allerdings keinen, es muss die Zustimmung des Arbeitgebers eingeholt werden.

Angesichts auch im Herbst und Winter drohender neuerlicher Schul- oder Kindergartenschließungen war der Ruf nach einer Verlängerung der Maßnahmen laut geworden. Zuletzt plädierte auch Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) für eine Verlängerung.

Bisher haben laut Kanzleramt rund 30.000 Kinder von der Sonderbetreuungszeit profitiert, mehr als 25.000 arbeitende Personen haben die Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen. Davon waren 66 Prozent Frauen und 34 Prozent Männer. 57 Prozent haben die Sonderbetreuungszeit bis zu drei Wochen, 22 Prozent bis zu zwei Wochen und 21 Prozent bis zu einer Woche in Anspruch genommen. 3.841 Unternehmen haben bisher 4.385 Anträge auf Sonderbetreuungszeit eingebracht. Am häufigsten wurde das Modell in Wien (968 Unternehmen), Oberösterreich (848 Unternehmen) und in Niederösterreich (529 Unternehmen) beantragt.

Die Bundesregierung wolle am "Erfolgskonzept" weiter festhalten, "denn für Familien waren die vergangenen Monate eine besondere Herausforderung in der Vereinbarkeit von Familie, Kinderbetreuung und Beruf", hieß es gegenüber der APA aus dem Kanzleramt im Vorfeld der Erklärung von Kurz. Der Plan sieht vor, dass auch jene, die bereits die Sonderbetreuungszeit in Anspruch genommen haben, erneut einen Antrag stellen können. Die Sonderbetreuungszeit wird demnach wochen-, tage- und halbtagsweise in Anspruch genommen werden können, um die Flexibilität für Familien sicherzustellen.