APA - Austria Presse Agentur

Deutschland: Ungeimpfte müssen ab 11. Oktober für Corona-Tests bezahlen

In Deutschland müssen Ungeimpfte vom 11. Oktober an verpflichtende Corona-Tests selbst bezahlen, um ohne Auflagen am öffentlichen Leben teilnehmen zu können.

Das erfuhr die Nachrichtenagentur Reuters am Dienstag aus Verhandlungskreisen des Gipfels von Bund und Ländern. Danach sind Tests verpflichtend vorgeschrieben, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über einen Wert von 35 steigt. Für Genesene und Geimpfte gilt die Testpflicht nicht. 

Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren bekommen die Tests weiterhin vom Staat bezahlt, wie es in der Beschlussvorlage des Kanzleramts für die Ministerpräsidentenkonferenz weiter heißt.

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Quarantänepflicht für Geimpfte und Genesene fällt

Mittlerweile habe jeder ein Impfangebot, lautet die Begründung für diesen Schritt. In der Vorlage wird deshalb an die Bevölkerung appelliert, sich impfen zu lassen. Die vorhandenen Impfstoffe wiesen auch gegen die sehr ansteckende Delta-Variante des Coronavirus "eine hohe Wirksamkeit" auf.

Geimpfte und Genesene würden deshalb "von bundes- oder landesrechtlichen Regelungen, die Testauflagen vorsehen, ausgenommen", heißt es in der Vorlage. Auch eine Quarantänepflicht für diese Personengruppen ist demnach nicht mehr erforderlich, selbst wenn sie aus einem Hochrisikogebiet wieder nach Deutschland einreisen.

Für den Aufenthalt in öffentlichen Innenräumen ist allerdings dann für nicht Geimpfte oder Genesene ein negativer Test erforderlich, wenn die Inzidenz in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bei über 35 liegt. Ungeimpfte müssen dann einen negativen Antigen-Schnelltest, der nicht älter ist als 24 Stunden, oder einen negativen PCR-Test, der nicht älter ist als 48 Stunden, vorlegen.

Dies soll für den Zugang zu Krankenhäusern sowie Alten- und Pflegeheimen, zur Innengastronomie, Sport- und Freizeitveranstaltungen, Gottesdiensten, für körpernahe Dienstleistungen wie Friseure sowie bei der Beherbergung in Pensionen und Hotels gelten. Zugleich sollen "Basisschutzmaßnahmen" wie etwa das Tragen einer Maske im öffentlichen Nahverkehr oder dem Einzelhandel aufrechterhalten bleiben.