APA - Austria Presse Agentur

Neue Corona-Maßnahmen: Verordnung lässt auf sich warten

Nicht einmal zwei Tage vor Inkrafttreten gibt es weiter keine Verordnung zu den neuen Corona-Maßnahmen, die mit Mittwoch in Kraft treten sollen.

Im Sozialministerium sprach man auf APA-Anfrage davon, dass das Papier in Finalisierung sei und vermutlich am Dienstag vorliegen werde. Die SPÖ zeigte sich schon vorher empört. Gesundheitssprecher Philip Kucher kritisiert, dass jede Spur einer rechtlichen Grundlage für die Maßnahmen fehle.

Werde die Verordnung nicht endlich vorgelegt, sei das nächste Chaos programmiert, schreibt Kucher in einer Aussendung. Der SPÖ-Politiker kritisiert abermals die fehlende Einbindung von Bundesländern und Opposition im Pandemiemanagement: "Das kommt davon, wenn man niemanden rechtzeitig informiert und keine Vorbereitungsarbeiten trifft."

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FFP2-Maske wird wieder zur Pflicht

Zumindest die Grundzüge dessen, was mit Mittwoch in Kraft tritt, sind bekannt. So wird die FFP2-Maske in Bereichen mit Maskenpflicht wie Öffentlichen Verkehrsmitteln und Supermärkten wieder Pflicht. Zudem sollen Ungeimpfte im übrigen Handel auch eine dieser höherwertigen Schutzmasken tragen.

Alle anderen können in Kleidungsgeschäfte oder ähnliches ohne Maske, außer in Wien, wobei dort aber wieder für Geimpfte ein Mund-Nasen-Schutz reicht. Antigentest gelten nur noch 24 Stunden, wie das in der Bundeshauptstadt bereits jetzt der Fall ist, und die 3G-Regel wird bereits für Veranstaltungen ab 25 Personen angewendet.

Interessanter wird es dann bei Stufe zwei, die bei Erreichen der 15-prozentigen Auslastung an den Intensivstationen gilt. Denn ab da wird in der Nachgastronomie (und ähnlichen Orten) sowie bei Großveranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze 2G etabliert. Das heißt, ein Test nützt nichts mehr, man muss geimpft oder innerhalb des letzten halben Jahres genesen sein. Ob das dann aber nur für Kunden gilt oder auch für das Personal, wird man erst der dazugehörigen Verordnung entnehmen können.

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Wien hat zuletzt auf ein Vorziehen der Stufen zwei und drei (die nur noch PCR-Tests zulässt) gedrängt. Ob man allenfalls selbstständig mit schärferen Maßnahmen vorpreschen will, macht man u.a. von der Ausformulierung der Verordnung abhängig.