APA - Austria Presse Agentur

Coronahilfen für weiter leidende Branchen beantragbar

Die Wirtschaft brummt im Allgemeinen zwar wieder, einzelne Branchen wie die Stadthotellerie leiden aber weiter an den Nachwirkungen der Coronakrise - und so brauchen gewisse Firmen auch weiterhin staatlichen Coronahilfen. Ab Montag können zwei solcher Hilfen für den Monat Juli 2021 beantragt werden. Der sogenannte Ausfallsbonus II wurde adaptiert und bis Ende September verlängert, der Verlustersatz läuft nun bis zum Jahresende, teilte das Finanzministerium mit.

"Damit greifen wir weiterhin jenen Betrieben unter die Arme, die es brauchen", so Finanzminister Gernot Blümel (ÖVP). Der Ausfallsbonus II wird nun von Branche zu Branche unterschiedlich berechnet und ist von der Höhe des Umsatzausfalls abhängig. Auf jeden Fall gibt es mindestens 100 Euro und höchstens 80.000 Euro pro Kalendermonat. Weiters ist die Auszahlungshöhe beim Ausfallsbonus II insofern gedeckelt, als dass die Summe aus Ausfallsbonus II und den Kurzarbeitshilfen nicht höher sein darf als die Vergleichsumsätze des jeweiligen Kalendermonats aus dem Jahr 2019. Die Frist zur Beantragung des Ausfallsbonus II endet Mitte November.

Ab dem heutigen Tag können Unternehmen auch die erste Tranche des Verlustersatzes beantragen. Dieser wurde verlängert und adaptiert. Hier können bis zu sechs zusammenhängende Monate ausgewählt werden, sofern in allen Monaten ein Umsatzausfall von mindestens 50 Prozent zum Vergleichsmonat des Jahres 2019 vorliegt. Es spielt keine Rolle wenn man vor der Verlängerung einen Verlustersatz für Betrachtungszeiträume vor dem Juli 2021 beantragt hat. Das wird nicht berücksichtigt. "Somit ist eine 'zeitliche Lücke' zwischen den Produkten nicht förderschädlich", heißt es aus dem Finanzministerium.

Der Verlustersatz wird in zwei Tranchen ausbezahlt, die separat beantragt werden müssen. Im Rahmen der ersten Tranche können 70 Prozent des voraussichtlichen Verlustersatzes beantragt und ausgezahlt werden. Die zweite Tranche umfasst grundsätzlich den Restbetrag von 30 Prozent. Hier sind jedoch allfällige Korrekturen zu berücksichtigen. Der Beantragungszeitraum für die erste Tranche des Verlustersatzes läuft bis 31. Dezember 2021, ab 1. Jänner 2022 kann dann im Rahmen der zweiten Tranche auch der gesamte Verlustersatz beantragt werden. Die Beantragungsfrist für die zweite Tranche und somit auch des verlängerten Verlustersatzes endet am 30. Juni 2022.

Insgesamt wurden bisher vom Staat 40 Mrd. Euro an Wirtschaftshilfen zugesagt oder ausbezahlt. Beim Ausfallsbonus gab es bisher seit vorigen November gut 400.000 Antragsteller und 2,7 Mrd. Euro wurden ausbezahlt (Stand: 11. August). Durchschnittlicher flossen pro Antragsteller 6.654 Euro. Beim Verlustersatz wurden an 675 Antragsteller rund 266 Mio. Euro ausbezahlt. Hier erhielt ein Antragsteller im Durchschnitt rund 400.000 Euro.