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Coronavirus: Antigen-Test genügt bei Überlastung von PCR-Kapazitäten

Nach einem positiven Antigen-Schnelltest auf das Coronavirus kann die Nachtestung mit einem genaueren PCR-Test ab sofort unter bestimmten Voraussetzungen entfallen.

Das Gesundheitsministerium hat am Donnerstag in Hinblick auf die "Fallzahlen und die Arbeitsbelastung der Bezirksverwaltungsbehörden" einen Erlass an alle Landeshauptleute verschickt. Außerdem werden Priorisierungen bei behördlichen Testungen von bestimmten Personengruppen sowie beim Contact Tracing empfohlen.

Auch die Quarantäne der mit einem Antigen-Test positiv getesteten Person ist damit in definierten Fällen ohne die bisher verpflichtende PCR-Nachtestung möglich. "Es wird klargestellt, dass ein positiver Antigen-Test bereits die Grundlage für die Absonderung der betroffenen Person darstellt und die Kontaktpersonenerhebung so rasch wie möglich durchgeführt werden muss. Ebenso können auf dieser Basis erhobene Risiko-Kontaktpersonen bereits als Ansteckungsverdächtige abgesondert werden", heißt es in dem Erlass, der der APA vorliegt.

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Zudem kann bei einer Überlastung der behördlichen PCR-Testkapazitäten, "bis auf Weiteres bei einer Person die Krankheitssymptome aufweist und einem positiven Antigen-Testergebnis die Bestätigung durch einen PCR-Test entfallen, wenn die Erfassung des Antigen-Testergebnisses im EMS (Epidemiologischen Meldesystem des Bundes, Anm.) sichergestellt ist". Diese Regelung gilt nicht für Tests im niedergelassenen Bereich nach Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG).

Bei behördlichen Testungen von symptomatischen Personen sollen laut dem Erlass nun bestimmte Gruppen priorisiert werden. Das betrifft unter anderen Personen, die an respiratorischen Symptomen, wie Bronchitis oder Lungenentzündung sowie an Atemnot oder Fieber leiden, Personen, die an einem Verlust von Geruchs- oder Geschmackssinn leiden oder, die Kontakt zu einem bestätigten Covid-19-Fall hatten sowie Personen, deren Symptome sich verschlechtern, die zu einer Risikogruppe zählen oder, die in einem Gesundheitsberuf arbeiten.

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"Die Schwerpunkte beim Contact Tracing sind beim Finden und Absondern von Kontaktpersonen der Kategorie I zu setzen", heißt es weiter. Innerhalb dieser Gruppe gibt es Personen mit "Priorität 1", wie hospitalisierte Patienten, Gesundheits- und Pflegepersonal, Personal von Einsatzorganisationen und anderer kritischer Infrastrukturen. "Priorität 2" sollen Personen über 65 Jahre, Personen mit hohem Risiko für einen schweren Krankheitsverlauf und Schwangere erhalten. Weitere symptomatische Kontaktpersonen sollen erst mit "Priorität 3" nachverfolgt werden, asymptomatische Kontaktpersonen mit letzter "Priorität 4".

Zur weiteren Entlastung der Landesbehörden neben diesen Punkten wird laut dem Erlass die Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit (AGES) verstärkt die Clusteranalyse übernehmen. Dabei soll verstärkt ein Schwerpunkt auf Cluster bei den unter 20-Jährigen (Bildung) und über 65-Jährigen (Risikogruppe) gelegt werden.