APA - Austria Presse Agentur

Der ganzen AfD könnte eine Observierung könnte drohen

Nach der Einstufung des AfD-"Flügels" als rechtsextremer Beobachtungsfall könnte einem Bericht zufolge der kompletten AfD eine Überwachung durch den Verfassungsschutz drohen. Die "Durchsetzungskraft und Reichweite des Flügels" sei "unverkennbar" angestiegen, heißt es einem Bericht des "Spiegel" zufolge in einer Analyse des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV).

Sollten die "Gestaltungs- und Beeinflussungsspielräume" in den nächsten Monaten "weiter zunehmen, kommt auch für die Gesamtpartei eine Hochstufung zum Beobachtungsobjekt (Verdachtsfall) in Betracht", heißt es demnach in der Expertise.

In dem 258 Seiten umfassenden Gutachten komme der Verfassungsschutz zu dem Ergebnis, dass der "Flügel" ein "völkisches Gesellschaftskonzept" verfolge. Die "Agitation gegen Flüchtlinge und Migranten" sei das zentrale Thema der "Flügel"-Funktionäre. Vor allem Muslimen werde von ihnen "ein minderwertiger Status" attestiert.

Auch das "gängige antisemitisch-verschwörungstheoretische Narrativ" einer globalen Finanzelite sei in der AfD-Strömung verbreitet. "Flügel"-Anhänger propagierten "offensiv die Forderung nach einem Systemumsturz".

Scharf kritisiert das BfV dem Bericht zufolge die beiden "Flügel"-Aktivisten Björn Höcke und Andreas Kalbitz. Dem Thüringer Parteichef Höcke attestiere der Verfassungsschutz ein "geschlossen rechtsextremistisches Gedankengut".

Kalbitz, AfD-Landeschef in Brandenburg, sei "über Jahrzehnte" im "organisierten Rechtsextremismus" verwurzelt gewesen. So liege dem BfV eine Mitgliederliste der 2009 verbotenen "Heimattreuen Deutschen Jugend (HDJ)" aus dem Jahr 2007 vor, in der unter der Mitgliedsnummer 01330 die "Familie Andreas Kalbitz" aufgeführt sei. Auf "Spiegel"-Anfrage erklärte Kalbitz dem Bericht zufolge, ihm sei über die Mitgliederliste und die Mitgliedsnummer nichts bekannt.

Verfassungsschutzpräsident Thomas Haldenwang hatte am Donnerstag mitgeteilt, dass der AfD-"Flügel" nunmehr als erwiesen rechtsextremistisch eingestuft wird und damit fortan als Beobachtungsfall gilt. Damit hat der Verfassungsschutz künftig mehr Möglichkeiten zum Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel.