APA - Austria Presse Agentur

Deutscher Bundesrat gibt grünes Licht für Ampel-Corona-Pläne

Mitten in der vierten Corona-Welle hat der deutsche Bundesrat nach langem Ringen grünes Licht für neue Corona-Auflagen gegeben. Die Länder stimmten am Freitag einstimmig für das umstrittene, von SPD, Grünen und FDP vorgelegte Infektionsschutzgesetz. Das bedeutet 3G am Arbeitsplatz, in Bussen und Zügen, aber vorerst keine Ausgangsbeschränkungen und flächendeckende Schulschließungen mehr.

Die Christdemokraten hatten ursprünglich mit einer Blockade gedroht: Der neue "Instrumentenkasten" schränke die Möglichkeiten der Länder zu stark ein und reiche nicht zum Brechen der Infektionswelle, hatten CDU-Politiker kritisiert. Nach einer Bund-Länder-Runde am Donnerstag zeichnete sich jedoch ein Kompromiss ab: Das Gesetz der Ampel-Parteien soll bereits in drei Wochen evaluiert und gegebenenfalls nachgebessert werden. Das sei der Grund, warum man dem Gesetz im Bundesrat überhaupt zustimmen könne, machten mehrere Ministerpräsidenten unionsgeführter Länder klar.

Der geschäftsführende Bundesgesundheitsminister Jens Spahn dringt unterdessen wegen der rasanten Corona-Ausbreitung in Deutschland auf das schnelle Reduzieren von Kontakten. "Wir sind in einer nationalen Notlage", sagte der CDU-Politiker am Freitag in Berlin. "Es ist zehn nach zwölf." Jetzt brauche es daher eine nationale Kraftanstrengung, um gegenzusteuern. "Allein mit Impfen, mit Boostern werden wir das Brechen der Welle, das wir kurzfristig brauchen, nicht mehr erreichen."

Spahn verwies auf die von Bund und Ländern am Donnerstag vereinbarten einheitlichen Schwellenwerte bei der Klinikbelastung, ab denen in den Ländern schärfere Corona-Maßnahmen greifen müssen. Die vorgesehenen Schritte mit flächendeckenden Zugangsregeln nur für Geimpfte und Genesene (2G) müssten konsequent umgesetzt und konsequent kontrolliert werden. Es gehe um einen "Lockdown für Ungeimpfte" und deutliche Kontaktbeschränkungen.

Der Minister verwies auch auf die Notwendigkeit, Intensivpatienten in andere Kliniken zu verlegen. Hier komme man in die Situation, nicht nur innerhalb der dafür vorgesehenen fünf Regionen in Deutschland sondern erstmals in größerem Umfang auch überregional Patienten in andere Klinken verlegen zu müssen - und möglicherweise auch ins benachbarte Ausland. Darüber gebe es jede Woche Abstimmungen zwischen Bund und Ländern.

SPD, Grüne und FDP verhandeln derzeit über die Bildung einer "Ampel-Koalition" (nach den Parteifarben Rot, Gelb, Grün) als Ergebnis der Bundestagswahl vom September. In der kommenden Woche soll der Koalitionsvertrag vorliegen, der dann noch von den drei Parteien gebilligt werden muss. In der Woche ab 6. Dezember soll SPD-Spitzenkandidat Olaf Scholz vom Bundestag zum Kanzler gewählt werden. Er ist Bundesfinanzminister und Vizekanzler in der scheidenden Regierung von Angela Merkel (CDU), die nur noch geschäftsführend im Amt ist.

Die Unions-Länder stimmten jetzt nur zu, um zu verhindern, dass man am Ende ganz ohne Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen dastehe, machten Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff und Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Hendrik Wüst (beide CDU) klar.

Das Infektionsschutzgesetz beinhaltet unter anderem 3G-Vorgaben am Arbeitsplatz sowie in Bussen und Bahnen. Hier wären dann jeweils Nachweise über Impfung, Genesung oder negativen Test nötig. Für Pflegeheime und Kliniken sind Testpflichten für Beschäftigte und Besucher vorgesehen. Außerdem kehrt die Homeoffice-Pflicht zurück. Wer Impfpässe fälscht, kann härter bestraft werden.

Weiterhin möglich sind demnach auch Kontaktbeschränkungen, Vorschriften zum Abstand halten, die Maskenpflicht und auch Zutrittsbeschränkungen nur auf Geimpfte und Genesene (2G).

Auf der anderen Seite aber sollen etwa flächendeckende Schließungen von Schulen, Kitas, Betrieben und Geschäften künftig nicht mehr möglich sein. Nur einzelne Einrichtungen mit besonders hohen Infektionszahlen können geschlossen werden, nicht aber etwa alle in einem Landkreis oder gar einem Bundesland. Auch Beschränkungen von Reisen, Übernachtungsmöglichkeiten und Schließungen von Restaurants sind mit dem neuen Gesetz tabu.

Das hält die Union für riskant. Es könne nicht sein, dass etwa die flächendeckendere Schließung der Gastronomie nicht mehr möglich sei, sagte Wüst bereits am Donnerstagabend. Außerdem dürfe die derzeitige Rechtsgrundlage für Corona-Auflagen, die "Epidemische Lage von nationaler Tragweite", nicht einfach auslaufen. Das sei ein "fatales Signal an die Bevölkerung", sagte auch Bouffier.

Dieser Ausnahmezustand gibt den Landesregierungen bisher die Möglichkeit, auf einfachem Verordnungsweg weitreichende Schritte zu ergreifen. Nach dem Willen der Ampel-Fraktionen sollen künftig über viele Fragen die Landesparlamente entscheiden, etwa über Einschränkungen von Kultur- und Sportveranstaltungen.

In den kommenden Wochen kommen vor allem auf Ungeimpfte ohnehin bereits Einschränkungen zu. Bund und Länder beschlossen am Donnerstag, dass sie künftig überall da keinen Zutritt zu Freizeitveranstaltungen, Gastronomie und Hotels mehr haben, wo eine bestimmte Anzahl an Corona-Patienten ins Krankenhaus eingewiesen wird. Die meisten Länder reißen diesen Schwellenwert schon jetzt.

Die Bundesländer baten den Bund zudem, in bestimmten Einrichtungen wie Krankenhäusern und Pflegeheimen eine Impfpflicht für alle einzuführen, die Kontakt zu besonders gefährdeten Personen haben. Der Bund wolle darüber in Kürze entscheiden, kündigte Merkel an. Auch die Kontrollen der Impf- und Testnachweise sollen verschärft werden.