APA - Austria Presse Agentur

Deutscher Lockdown soll bis 18. April verlängert werden

In Deutschland soll der Lockdown soll bis zum 18. April verlängert werden. Das wird in bekanntgewordenen Entwurf vorgeschlagen.

Das wird in einem am Sonntagabend bekanntgewordenen Entwurf für die Bund-Länder-Runde am Montag vorgeschlagen. Zugleich wird gefordert, dass die vereinbarte "Notbremse" bei einer Sieben-Tages-Inzidenz von mehr als 100 "konsequent umgesetzt werden soll". Der Entwurf muss noch mit den Ländern abgestimmt werden, die am Montag mit Kanzlerin Angela Merkel beraten.

Bund und Länder sollen dem Entwurf zufolge auch zu Ostern von "nicht zwingend notwendigen Reisen im Inland und auch ins Ausland" abraten. Als strittig ist in dem Entwurf der Vorschlag markiert, dass "Reisen, insbesondere Urlaubsreisen ins Ausland (...) unabhängig von Inzidenzen im Zielland mit einer epidemiologisch gebotenen Quarantäne und einer Testpflicht vor Rückreise und bei Einreise in die Bundesrepublik Deutschland verbunden sein" sollen.

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Entwurf soll Lockdown-Regeln festlegen

In einem schon zuvor bekannt gewordenen Entwurf waren generell keine neuen Öffnungsschritte vorgesehen gewesen. Er verwies vielmehr auf das "wiederum starke Infektionsgeschehen und eine exponentielle Dynamik".

Allerdings solle es Ländern und Regionen ermöglicht werden, "zeitlich befristete Modellprojekte" zu starten, um "mit strengen Schutzmaßnahmen und einem Testkonzept einzelne Bereiche des öffentlichen Lebens zu öffnen".

Dabei sollten sie die "Umsetzbarkeit von Öffnungsschritten unter Nutzung eines konsequenten Testregimes" untersuchen. "Zentrale Bedingungen dabei sind negative Testergebnisse als Zugangskriterium,

IT-gestützte Prozesse zur Kontaktverfolgung und gegebenenfalls auch zum Testnachweis, räumliche Abgrenzbarkeit auf der kommunalen Ebene und eine enge Rückkopplung an den Öffentlichen Gesundheitsdienst", heißt es in der Vorlage.

In dem Entwurf wird zudem erwogen, den Bürgerinnen und Bürgern Ferienreisen nach dem Prinzip des "kontaktarmen Urlaubs" im jeweils eigenen Bundesland zu ermöglichen. Voraussetzung seien die "Beachtung der geltenden Kontaktbeschränkungen, strenge Hygieneauflagen und der Umsetzung eines Testregimes".

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Dieser Passus in dem Entwurf ist in eckige Klammern gesetzt – dies deutet darauf hin, dass hier noch Abstimmungsbedarf zwischen Bund und Ländern besteht.

Das Kanzleramt schlägt in der Vorlage zudem ein "Sonderprogramm des Bundes" für den Tourismus und verwandte Bereiche vor, das über die bisherigen Hilfsprogramme hinausreichen soll. Dieses Sonderprogramm könnte dann gestartet werden, wenn "die epidemiologische Lage eine wirtschaftlich relevante Öffnung zu Ostern nicht möglich machen" sollte, wie es in der Vorlage heißt.