Nach monatelangem Streit haben sich Bund und Länder zudem über die künftige Aufteilung der Flüchtlingskosten geeinigt. Pro Asylbewerber und Jahr wolle der Bund eine Pauschale von 7.500 Euro zahlen, sagte Kanzler Olaf Scholz (SPD) am frühen Dienstagmorgen in Berlin zum Abschluss der Ministerpräsidentenkonferenz. Auch sollen Asylverfahren in Deutschland künftig schneller ablaufen.
Derzeit ist ein starker Anstieg der Asylanträge zu verzeichnen. Allein bis September dieses Jahres wurden nach Angaben des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge in Deutschland 233.744 Erstanträge auf Asyl gestellt - und somit deutlich mehr als im gesamten Vorjahr. Zudem hat Deutschland mehr als eine Million Kriegsflüchtlinge aus der Ukraine aufgenommen, die kein Asyl beantragen müssen.
Mitte Mai hatte der Bund den Ländern zwar bereits eine Milliarde Euro als zusätzliche Beteiligung für das laufende Jahr zugesagt. Damit sollen sie dabei unterstützt werden, ihre Kommunen zu entlasten und die Digitalisierung der Ausländerbehörden zu finanzieren. Doch Länder und Kommunen dringen seit geraumer Zeit auf ein künftiges sogenanntes atmendes System, bei dem sich die Zahlungen dauerhaft an der tatsächlichen Zahl der Geflüchteten orientieren.
Weiters sollen Behörden und Gerichte Asylverfahren in Zukunft deutlich schneller abarbeiten. Die erste Entscheidung des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge soll demnach im Regelfall nach sechs Monaten vorliegen, ein Gerichtsverfahren in erster Instanz ebenfalls nach sechs Monaten abgeschlossen sein. Bei Bewerbern aus Staaten mit einer niedrigen Anerkennungsquote von unter fünf Prozent sollen die Verfahren noch schneller gehen: Behörden und Gerichte sollen hier nur jeweils drei Monate Zeit bekommen.
Leistungen für Asylwerber, die länger als eineinhalb Jahre in Deutschland sind, sollen außerdem eingeschränkt werden. Wenn sich ein Asylverfahren lange hinziehe, sollten nicht 18, sondern 36 Monate lang Leistungen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz gezahlt werden, so Scholz. "Das wird eine erhebliche Veränderung mit sich bringen." Aktuell haben Asylbewerber eineinhalb Jahre lang Anspruch auf ein Dach über dem Kopf sowie Nahrung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern. Statt solcher Sachleistungen sind teils auch Wertgutscheine oder Geldleistungen vorgesehen. Nach 18 Monaten steigen die Sätze ungefähr auf Höhe der regulären Sozialhilfe. Dieser Schritt soll künftig später erfolgen, was im Effekt eine Kürzung der staatlichen Leistungen bedeutet.