APA - Austria Presse Agentur

Direktbank easybank verschmilzt mit Mutterkonzern BAWAG

Die heimische Direktbank easybank wird mit ihrem Mutterkonzern BAWAG verschmolzen. Das gab die Bank im Amtsblatt der "Wiener Zeitung" bekannt. Die erforderlichen Beschlüsse hierfür seien bereits gefasst worden, heißt es in der Veröffentlichung. Laut dem aktuellen Geschäftsbericht wurde die Verschmelzung bereits am 12. Dezember 2019 beschlossen.

Der Verschmelzungsprozess laufe derzeit, noch im März werde mit einem entsprechenden Eintrag in das Firmenbuch gerechnet, sagte BAWAG-Sprecher Manfred Rapolter zur APA. Mit der Verschmelzung solle vor allem die bestehende Beteiligungsstruktur vereinfacht werden.

Die Marke easybank bleibe aber erhalten, für die Kunden ändere sich quasi nichts. "Produkte, dazugehörige Kontonummern und Entgelte bleiben unverändert. Bestehende Bankomat- und Kreditkarten können weiterhin verwendet werden, alle PIN-Codes, Zugangsdaten und Passwörter bleiben gleich," so der BAWAG-Sprecher. Selbiges gelte für die Kreditkarten- und Prepaid Kartenmarke PayLife, die ebenfalls weitergeführt werden solle. Auch bestehende Verträge der easybank-Kunden blieben unverändert und das eService-Center der easybank erhalten.

Ein noch laufendes Rechtsverfahren der easybank gegen den VKI gehe auch nach der Verschmelzung unverändert weiter. "Als Gesamtrechtsnachfolgerin übernimmt die BAWAG P.S.K. alle Rechte und Pflichten aus bestehenden Verträgen", so der Sprecher. Im vergangenen Jahr hatte das Oberlandesgericht (OLG) Wien 14 Vertragsbestimmungen in den Geschäftsbedingungen der easybank als gesetzwidrig eingestuft und damit ein Urteil des Handelsgerichts (HG) Wien vom Oktober 2018 weitgehend bestätigt. Der VKI hatte die easybank geklagt. Unter anderem war es um Klauseln der Vertragsbedingungen für Bankomat- und Kreditkarte gegangen, bei denen die Konsumentenschützer ungerechtfertigte Gebühren, Haftungsregelungen zu Lasten der Kunden sowie zu weitreichende Sorgfaltspflichten der Verbraucher beanstandeten. Die easybank hatte gegen das Urteil Rechtsmittel eingelegt.