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Diskriminierung in der Medizin nach K(l)asse, nicht nach Herkunft

In der deutschen Gesundheitsvorsorge gibt es eine Diskriminierung nach Klasse bzw. Versicherungsstatus - privat oder gesetzlich - nicht jedoch nach Herkunft der Versicherten.

Dies ist das Ergebnis einer Studie von Martin Halla von der Universität Linz und Rupert Sausgruber der Wirtschaftsuniversität (WU) Wien. Darüber, wie weit sich die Ergebnisse auf Österreich übertragen lassen, sprach Halla mit der APA.

Für die Untersuchung nach dem System der "Correspondence Testing Studies" wurden 3.224 Arztpraxen in 79 deutschen Großstädten angeschrieben und um einen Termin gebeten. Die fiktiven Patienten waren hierbei "Christian Schmidt" bzw. "Ahmet Yilmaz". Geschaut wurde, ob die ethnische Zugehörigkeit einen Unterschied macht bezüglich der Terminvergabe. Der Vorteil des deutschen Systems ist dabei, dass die Herkunft keinen Unterschied machen sollte, da die Bezahlung durch die Krankenkassen einheitlich geregelt ist. Bei Privatversicherten gibt es allerdings mehr Geld als bei gesetzlich Versicherten.

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Ähnliche Ergebnisse für Österreich vermutet

Das Resultat ist prinzipiell eindeutig: Wenn die Versicherung die gleiche ist, gibt es keine Unterschiede. Jedoch werden Privatversicherte deutlich schneller genommen, als gesetzlich Versicherte, unabhängig von ihrer ethnischen Zugehörigkeit. "Da haben wir eine klare Evidenz für eine Zweiklassenlösung", sagte Halla. Inwieweit sich das Ergebnis auch auf Österreich umlegen ließe, ist schwer zu sagen, aber: "Das Ergebnis, dass es bei gleich Versicherten keine Diskriminierung gibt, würde ich auch hier erwarten. Die Zweiklassenlösung in Österreich wäre dann, ob ich zu meiner normalen Versicherung noch eine Zusatzversicherung habe."

Ganz frei von ethnischer Diskriminierung ist das deutsche Gesundheitssystem jedoch nicht. "Es gibt große Konkurrenz und kleinere Konkurrenz. Da taucht ethnische Diskriminierung auf." Sprich, dort wo es wettbewerbsschwache Marktsegmente gibt, also wenig Ärzte, liegt dann auch eine ethnische Diskriminierung von gesetzlich Versicherten vor: Ahmet Yilmaz muss dort länger auf einen Termin warten als Christian Schmidt.

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Da es nachweislich ethnische Diskriminierung beim Arbeiten und Wohnen gibt, mag das Ergebnis auf den ersten Blick überraschend wirken, dass es bei Ärzten nicht so ist. "Das hat damit zu tun, dass der Markt reguliert ist. Die Ärzte bekommen einen bestimmten Satz vergütet. Der richtet sich nach Versicherungsstatus, nicht nach Herkunft, es gibt also keine Zahlungsunsicherheit." Bei Wohnungen unterstelle man vielleicht eher mal, dass es bei jemandem mit Migrationshintergrund zu Zahlungsausfällen kommen würde.

Dass man die Studie nicht in Österreich durchgeführt habe, liege letztlich auch einfach an der nötigen Stichprobengröße, die man braucht, um Effekte festzustellen. Das sei in Deutschland einfacher als in Österreich. Prinzipiell wäre es aber gut, "wenn man in Österreich die anekdotische Evidenz, die es von behandelten Personen ohne Zusatzversicherung gibt, empirisch untermauern würde." Jene anekdotische Evidenz, nach der es auch in Österreich einen Unterschied macht, ob man zusatzversichert oder "nur" normalversichert ist.