APA - Austria Presse Agentur

Diskussion um Landesförderung für KTM-Motohall geht weiter

Die Polit-Diskussion um eine Landesförderung in der Gesamthöhe von 1,8 Millionen Euro aus dem Kulturbudget für die Motohall des Motorradherstellers KTM in Mattighofen ist am Freitag weitergegangen. Sie sei zu Unrecht gewährt worden, stellte der Vorstand des Instituts für Europarecht an der Johannes-Kepler-Universität (JKU) Linz, Franz Leidenmühler, fest. Das Land konterte, sie "korrekt erfolgt"

Leidenmühler - er ist auch SPÖ-Gemeinderat in Linz - kritisiert in der Tageszeitung "Der Standard", dass die Förderung nicht an die EU-Kommission gemeldet wurde, wiewohl es dazu eine Verpflichtung gebe. Im Wesentlichen gehe es der EU darum, wettbewerbsverzerrende Über- oder auch Quersubventionierungen aus staatlichen Mitteln zu vermeiden. Generell seien Beihilfen verboten und bedürften einer expliziten Freistellung. Das betreffe auch Kulturbeihilfen. Unter gewissen Voraussetzungen werde eine Genehmigung erteilt. Entscheidend dafür ist aber die Erfüllung bestimmter Kriterien. Seine Einschätzung des Ergebnisses einer nachträglichen Prüfung der europäischen Beihilfenbehörde: "Die Subvention wurde wohl zumindest in dieser Höhe intransparent und zu Unrecht gewährt". Die Konsequenz: KTM müsste refundieren, Zinsen inklusive.

Der Landesgeschäftsführer der SPÖ Oberösterreich Georg Brockmeyer schloss sich dieser Meinung an, sieht den Fehler bei der ÖVP und ergänzte, "egal ob aus landesherrlicher Art oder Unkenntnis der gängigen Regeln, so ein Verhalten schadet dem Ansehen von Oberösterreich". Für den Kultursprecher der Grünen Severin Mayr wird mit Leidenmühlers Kritik die Liste der "Verfehlungen" um die Förderung immer länger. Die Kultursubvention an einen "Milliardenkonzern" hinterlasse nicht nur beiden Kulturschaffenden dieses Landes "kolossales Kopfschütteln", sondern auch bei den oberösterreichischen Steuerzahlern.

Die Kulturplattform Oberösterreich (KUPF), die die Förderung aus dem Kulturbudget zum Thema gemacht hat, kündigte an, dass nach Ablehnung eines Antrags der Grünen zur Prüfung durch externe Fachexperten in der Landesregierung sie selbst für eine derartige Prüfung sorgen möchte. Sie will Spenden für ein Rechtsgutachten sammeln und alle rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen, die zu einer Aufhebung der Förderung führen können.

Dem hielt eine Presseaussendung des Landes entgegen, dass die Förderung gemäß EU-Beihilfenrecht korrekt erfolgt sei: Europarechtlich (Wettbewerbsrecht) würden Beihilfen zwar einer expliziten Freistellung bedürfen - nach der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) sind bestimmte Beihilfen allerdings freigestellt und bedürfen keiner Notifizierung an die Europäische Kommission. Darunter fallen unter anderem Museen, Archive und sonstige Organisationen und Einrichtungen im Bereich Kunst und Kultur oder auch immaterielles Kulturerbe in jeder Form einschließlich Brauchtum und Handwerk. Die Direktion Kultur habe die Übereinstimmung mit dem EU-Beihilfenrecht geprüft. Sie sei zum Ergebnis gekommen, dass die Förderung diesem entspreche. Auch eine neuerliche Prüfung durch die Direktion Finanzen zeige, dass die Förderung der KTM-Motohall unter die generelle Freistellung falle.