APA - Austria Presse Agentur

Disput zwischen WKStA und Justiz-Rechtsschutzbeautragter

Die Rechtsschutzbeauftragte der Justiz und damit oberstes Kontrollorgan über die Staatsanwaltschaften übt Kritik an den Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) gegen das Medienhaus "Österreich" im Zuge der Inseratenaffäre. In einer Beschwerde vom 14. Oktober bezeichnet die Rechtsschutzbeauftragte Gabriele Aicher die Bewilligung der Hausdurchsuchung in dem Medienunternehmen als rechtswidrig. Die WKStA wies die Vorwürfe zurück.

Aicher sieht auch keinen dringenden Tatverdacht gegen die Medienmanager Helmuth und Wolfgang Fellner. Zudem kritisiert die Expertin, dass alle Verfahren unter einem Dach gegen Ex-FPÖ-Chef Heinz-Christian Strache geführt werden. Die Folge sei, dass immer derselbe Richter alle Entscheidungen treffe. Aicher hinterfragt zudem, ob die Zufallsfunde vom Handy des gestürzten Ex-ÖBAG-Chefs Thomas Schmid "ohne Einhaltung der üblichen Regularien für Überwachungsmaßnahmen" überhaupt eine "Anzeige" und somit im Akt verwertbar seien.

In der "Krone" (Freitagausgabe) legt Aicher nach: "Wer den Rechtsstaat vertritt, hat sich selbst an die Vorgaben des Rechtsstaates zu halten. Ich sehe in den letzten Entwicklungen mit Blick auf das Redaktionsgeheimnis eine Gefahr für die Pressefreiheit." Sie sei in Sorge, "weil ich wahrnehme, wie fortlaufend versucht wird, Grenzen zu verschieben und das beunruhigt mich zutiefst . . .". "Der Zweck heiligt nicht die Mittel", so Aicher.

Die WKStA wies die Kritik in einer Aussendung vom Freitag zurück, gab aber zu, dass sie es "irrtümlich" verabsäumt habe, für eine geplante Handy-Standortbestimmung die bei Journalisten erforderliche Ermächtigung der Rechtsschutzbeauftragten zu beantragen. "Nach der gerichtlichen Bewilligung erkannte die WKStA selbst noch vor Umsetzung der Maßnahme am 5. Oktober 2021 dieses Versäumnis, hielt diesen Umstand transparent im Akt fest und wies das Bundesamt zur Korruptionsprävention und Korruptionsbekämpfung (BAK) umgehend an, die Maßnahme nicht durchzuführen. Tatsächlich wurden die Standortdaten auch nicht erhoben", so die Staatsanwaltschaft.

Die darüber hinaus gehenden Kritikpunkte weise die WKStA "entschieden zurück". "Diese stehen aus Sicht der WKStA teilweise im Widerspruch zur Aktenlage, teilweise auch zur geltenden Rechtslage und suggerieren ohne ausreichende Tatsachengrundlage missbräuchliches Amtshandeln. In Anbetracht dieser Kritikpunkte legte die WKStA die Beschwerde mit einer ausführlichen Stellungnahme dem Gericht vor. Das Oberlandesgericht Wien wird im Rechtsmittelverfahren über die Zulässigkeit dieser Beschwerdepunkte und die rechtliche und inhaltliche Berechtigung der Einwände entscheiden."