APA - Austria Presse Agentur

Der DNA-Abstrich eines Aktivisten in Wien war rechtswidrig

Die Entnahme der DNA via Mundhöhlenabstrich sowie ein Handflächenabdruck eines Aktivisten nach einer Klima-Demonstration am 31. Mai in Wien war rechtswidrig - ebenso die Durchsuchung des Rucksacks des jungen Mannes. Das entschied das Verwaltungsgericht Wien am Mittwoch. Einen entsprechenden Bericht des "Kurier" bestätigte Clemens Lahner, Rechtsanwalt des Aktivisten.

Der 22-jährige Klimaaktivist, für den Lahner die Maßnahmenbeschwerde beim Verwaltungsgericht eingebracht hatte, war erst Anfang Oktober selbst vom Vorwurf des Widerstands gegen die Staatsgewalt vom Straflandesgericht freigesprochen worden. Der Deutsche, der in Wien Politikwissenschaft studiert, nahm am Sitzstreik von rund 100 Personen teil, um den Straßenverkehr zu blockieren.

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Er wurde bei der Auflösung der Blockade von der Polizei weggetragen. Aktiven Widerstand leistete er keinen. Im abgeschotteten Areal der Polizei soll er sich gegen die Durchsuchung seines Rucksacks gewehrt haben, außerdem soll ein Beamter gerufen haben, dass er eine Glasflasche dabei hätte. "Es konnte nicht geklärt werden, welcher Beamter das gesagt hat und wer eigentlich damit gemeint war", sagte Lahner der APA. Diese Aussage sei jedenfalls "zu unkonkret, um jemanden zu durchsuchen, insbesondere, um jemanden mit Gewalt zu durchsuchen", betonte der Rechtsanwalt. Glasflasche wurde jedenfalls keine gefunden. Der Aktivist erlitt bei der Amtshandlung eine Rissquetschwunde und Hämatome. Die Richterin des Verwaltungsgerichts entschied, dass "die Durchsuchung des jungen Mannes rechtswidrig war".

Angefochten hatte der Aktivist auch die Entnahme von DNA und den Handflächenabdruck, beides wurde im Rahmen der Erkennungsdienstlichen Behandlung im Polizeianhaltezentrum durchgeführt. Seine Identität hatte der junge Mann zu diesem Zeitpunkt bereits bekanntgegeben. "In dem Fall konnte die Polizei nicht erklären, warum es notwendig gewesen war", sagte Lahner. Auch hier entschied die Richterin, dass das Vorgehen der Exekutive rechtswidrig war.


Wie der "Kurier" berichtete, will die Landspolizeidirektion nun auf die schriftliche Ausfertigung der Rechtsprechung warten und dann evaluieren. Die Entscheidung ist laut Lahner "an sich rechtskräftig". Eine Berufung sieht die Rechtsordnung nicht vor, möglich ist jedoch ein sogenanntes außerordentliches Rechtsmittel an den Verwaltungsgerichtshof.

Aus der Straßenblockade Ende Mai bei der Wiener Urania resultierten gleich mehrere Verfahren. Die Demonstration hatte für mediale Schlagzeilen gesorgt, weil es dabei zu mehreren Fällen von Polizeigewalt gekommen sein soll. Im Zusammenhang mit drei Vorkommnissen ermittelt die Staatsanwaltschaft gegen zumindest sechs Polizeibeamte.