Überdies ordnete ein Schöffensenat (Vorsitz: Thea Krasa) die Unterbringung des Mannes in einem forensisch-therapeutischen Zentrum an. Maßgeblich dafür war ein Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen Peter Hofmann, der dem Angeklagten eine schwer wiegende und dauerhafte psychische Störung bescheinigte. Dieser weise neben einer Pädophilie eine Kokain-und Cannabissucht sowie eine strukturelle Persönlichkeitsstörung auf. "Er hat bisher nie die Notbremse gezogen und sich nicht helfen lassen. Es hat daher eine Eskalationsspirale gegeben", sagte Hofmann. Ohne haftbegleitende therapeutische Maßnahmen sei "die hohe Wahrscheinlichkeit gegeben, dass er in absehbarer Zeit pädosexuelle Straftaten mit schweren Folgen begehen wird", meinte der Experte. Dabei sei von Hands-On-Delikten auszugehen.
Der 40-Jährige nahm das Urteil an. "Ich gehöre therapiert. Ich will etwas dagegen tun", hatte er in seiner Einvernahme erklärt. Auch die Staatsanwältin war mit der Entscheidung des Schöffensenats einverstanden. Die dreijährige Freiheitsstrafe, verbunden mit der Unterbringung des grundsätzlich zurechnungsfähigen, im Sinn des § 21 Absatz 2 StGB aber gefährlichen Täters im Maßnahmenvollzug ist damit rechtskräftig.