APA - Austria Presse Agentur

Drei Monate bedingt für Polizeiwaffen-Diebstahl in OÖ

Ein 18-Jähriger, der im Vorjahr zwei Polizeiwaffen gestohlen haben soll, ist am Mittwoch im Landesgericht Linz wegen Diebstahls und Vergehen nach dem Waffengesetz zu drei Monaten bedingter Haft verurteilt worden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Der damals 17-Jährige war als Reinigungskraft in den zwei betroffenen Polizeiinspektionen tätig. Sein Motiv war offenbar, dass er Waffen besitzen wollte, wie er sie im Fernsehen und in Videospielen gesehen hatte. Nie wirklich geklärt wurde allerdings, wer dafür verantwortlich war, dass die Glock-Pistolen für den jungen Mann zugänglich waren.

Ein Polizist in einer Inspektion im Bezirk Wels-Land hatte Anfang Oktober angezeigt, dass eine Pistole samt dem mit Munition gefüllten Magazin weg sei. Er habe sie einem unbekannten Kollegen ausgehändigt, der sie für einen Einsatz benötigt hätte. Die Ermittler gingen von Anfang an davon aus, dass diese Geschichte nicht stimmt - noch dazu, wo wenig später in einer anderen Inspektion eine weitere Waffe abging.

Es wurde gegen mehrere Polizisten ermittelt, um festzustellen, wer dafür verantwortlich war, dass die Türen zu den Räumen, in denen die Waffen gelagert waren, nicht ordentlich gesichert waren. Hier konnte aber kein potenziell Schuldiger ausgemacht werden, weshalb diese Verfahren alle eingestellt wurden.