APA - Austria Presse Agentur

NIG empfiehlt dritte Corona-Impfung sechs Monate nach Zweit-Impfung

Gesundheitsminister Wolfgang Mückstein verkündete, dass alle Personen ab 18 Jahren sechs Monate nach der Zweit-Impfung den "dritten Stich" erhalten sollen.

Wie der Gesundheitsminister in einer Pressekonferenz erklärte, hat sich das Nationale Impfgremium (NIG) darauf geeinigt, dass die dritte Corona-Impfung ab sofort für Personen ab 18 Jahren bereits sechs Monate nach der zweiten Dosis möglich sein soll. 

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Mückstein sagte, dass in der heutigen Sitzung des NIG festgestellt worden sei, "dass der Impfschutz nach sechs Monaten merklich nachlässt". 

Besonders Personen über 65 Jahren, RisikopatientInnen und MitarbeiterInnen im Gesundheitsbereich sollen so schnell wie möglich geimpft werden. Jüngere Menschen sollen zwischen neun und zwölf Monaten nach der zweiten Dosis den "dritten Stich" erhalten.

Das NIG empfahl auch allen mit dem Vakzin von Johnson & Johnson Geimpften, sich so schnell wie möglich die zweite Impfung zu holen. Der Impfstoff war ursprünglich so konzipiert, dass nur ein Stich notwendig sein sollte. Der Impfschutz hat aber den ExpertInnen zufolge zu schnell stark nachgelassen. 

Zudem soll keine Antikörperbestimmung vor dem dritten Stich nicht notwendig sein. Laut Mückstein sagt der Test nicht aus, ob man gegen das Coronavirus immun ist. 

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Mückstein appelliert an Grippeimpfung 

Außerdem appellierte Mückstein, sich so schnell und breitflächig wie möglich gegen Grippe impfen zu lassen. Nachdem die Influenzawelle im Vorjahr wegen der Corona-Maßnahmen de facto ausgeblieben war, erwarten die ExpertInnen heuer eine starke Welle.

Mückstein kündigte auch an, dass nach der Überschreitung des Schwellenwertes von mehr als 300 mit Covid-PatientInnen belegten Intensivbetten am kommenden Montag (8. November) Stufe zwei des Stufenplans der Regierung in Kraft tritt. Die Verordnung dazu sei bereits fertig. Sollte die nächste Schwelle mit 400 belegten Intensivbetten vorher überschritten werden, treten Stufe zwei und drei gemeinsam in Kraft – ohne weitere Nachfrist.

Mit Stufe zwei gilt in der Nachtgastronomie sowie bei Veranstaltungen ohne zugewiesene Sitzplätze mit mehr als 500 Personen eine 2G-Regel, d.h. nur mehr Geimpfte oder Genesene haben dort Zutritt. Außerdem sind in Stufe zwei Antigentests mit Selbstabnahme ("Wohnzimmertests") österreichweit nicht mehr als Nachweis für Bereiche mit 3G-Eintrittsregel gültig.

Bei der zusätzlich in Kraft tretenden Stufe drei verliert der Antigentest in Bereichen mit 3G dann in ganz Österreich seine Gültigkeit. Zutritt hätten damit überall nur mehr Geimpfte, Genesene oder Personen mit aktuellem PCR-Test. Diese Maßnahme tritt sofort bei Überschreiten des Grenzwertes in Kraft.