APA - Austria Presse Agentur

Edtstadler leitet das Aus für das Amtsgeheimnis ein

Das Amtsgeheimnis soll fallen und das schon bald. Verfassungsministerin Karoline Edtstadler (ÖVP) traf sich zu diesem Behufe am Donnerstag unter anderem mit VertreterInnen der Verwaltung, von Medien und Datenschutzorganisationen, um sich einen Überblick über die unterschiedlichen Vorstellungen zu schaffen. Bis zum Sommer soll der Verfassungsdienst einen Begutachtungsentwurf vorlegen.

Im Wesentlichen will sich Edtstadler am Regierungsprogramm orientieren. Demnach soll ein Recht auf Information in der Verfassung verankert werden. Da es dazu einer Zwei-Drittel-Mehrheit bedarf, will die Ministerin umgehend Gespräche mit der Opposition suchen.

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Als besonders heikel gelten die Fristen. Edtstadler strebt hier vier Wochen an, die es vom Auskunftsbegehr bis zur Information dauern soll. In Ausnahmefällen, bei besonders komplexen Fragen, soll eine Ausdehnung auf acht Wochen möglich sein. Bei der Entscheidung, ob überhaupt Auskunft gegeben wird, will man die Datenschutzbehörde einbinden. Von einem - oftmals geforderten - Informationsbeauftragten war zumindest vorerst nicht die Rede.

Proaktiv sollen auch Dokumente in eine Informationsdatenbank gespeist werden. Inwieweit es dann eine Verpflichtung zur Veröffentlichung von Studien, die von der öffentlichen Hand beauftragt wurden, geben soll, ist vorerst noch unklar.

Überhaupt dürfte es am Weg zur Gesetzwerdung noch den ein oder anderen Stolperstein geben. Edtstadler verwies am Donnerstag auf Bedenken, die beim Runden Tisch geäußert wurden. So stellten Gemeinden und Städte die Frage des (bürokratischen) Aufwands in den Raum. Die Industriellenvereinigung habe wiederum darauf gepocht, dass es Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse zu wahren gelte. Zudem sei debattiert worden, ob die Gerichtsbarkeit generell ausgenommen werden sollte. Jetzt schon klar ist für Edtstadler, dass es Ausnahmeregelungen geben müsse, sprach sie etwa Gesundheits- und Sozialdaten oder Informationen bezüglich der öffentlichen Sicherheit an.

An sich zeigte sich die Ministerin anlässlich 100 Jahre Verfassung aber entschlossen, das Gesetzespaket rasch in die Gänge zu bringen. Es gelte das Vertrauen der BürgerInnen zu stärken und eine nachvollziehbare und transparente staatliche Verwaltung zu leben.

Dazu gehört auch die ebenfalls in das Paket inkludierte Ausweitung der Prüfrechte des Rechnungshofs, der - wie schon im Regierungspakt vorgemerkt - künftig auch Unternehmen, wo die öffentliche Hand bis zu 25 Prozent Anteil hat, prüfen wird können. Die geplanten Änderungen im Parteiengesetz in Sachen gläserne Parteikassen werden laut Edtstadler von den Parlamentsklubs erarbeitet.