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Einreise nach Österreich nur mit verpflichtendem PCR-Test

Die Einreise nach Österreich aus Corona-Risikogebieten ist laut Gesundheitsministerium entgegen zuvor anderslautender Interpretation aus dem Ressort doch in jedem Fall nur mit negativem PCR-Test möglich.

Das Ministerium revidierte am Samstagvormittag abermals seine zuvor der APA kommunizierte Ansicht.

Damit gilt für alle Rückkehrer aus den 32 definierten Risikogebieten, dass sie bei der Einreise einen negativen PCR-Test vorweisen müssen - oder einen solchen dann in der anzutretenden Quarantäne in Österreich innerhalb von 48 Stunden nachholen müssen, erläuterte ein Ministeriums-Experte Samstagmittag gegenüber der APA. Zuvor hatte es - nach mehrmaliger Rückfrage - geheißen, alternativ wäre ein Verbleib in der zehntägigen Quarantäne (ohne Testung) möglich. Das ist aber nun definitiv doch nicht der Fall, so die Auskunft.

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Grundsätzlich gilt damit, dass Österreicher, EU-und EWR-Staatsbürger, Schweizer Staatsbürger sowie all jene Personen, die einen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Österreich haben (sowie Personen mit Aufenthaltsberechtigung) bei der Einreise aus einem Risikogebiet einen negativen PCR-Test vorlegen müssen. Ist dies nicht möglich, so ist laut dem Verordnung-Text eine zehntägige selbstüberwachte Heimquarantäne anzutreten. Während dieser ist dann der erwähnte PCR-Test zu beantragen - und zwar innerhalb von 48 Stunden.

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Eine verpflichtende Quarantäne auch bei negativem PCR-Test gilt nur für Drittstaatsangehörige. Diese Personengruppe darf freilich (wie schon bisher) grundsätzlich ohnehin nicht nach Österreich einreisen. Ausnahmen gibt es nur für jene, die über ein Schengen-Land einreisen. Voraussetzung für eine solche Einreise ist weiterhin ein negativer PCR-Test; dieser darf nun nicht älter als 72 Stunden sein. Im Gegensatz zum Ist-Stand müssen die Betroffenen aber auch bei Vorliegen eines solchen negativen Testergebnisses verpflichtend in einer zehntägigen (Heim-)Quarantäne verbleiben. Ein "Freitesten" daraus ist nicht möglich. Auch ist für die Quarantäne eine Unterkunftsbestätigung vorzulegen. Drittstaatsangehörige mit Wohnsitz in Österreich wie etwa jene aus den zuletzt wegen hoher Corona-Zahlen diskutierten Balkan-Ländern sind von dieser Regelung nicht betroffen, sondern fallen unter die oben erwähnten Bestimmungen.