APA - Austria Presse Agentur

Eintrittstests auch für Fahrgeschäfte im Wiener Pater

Auch im Wiener Prater geht es am 19. Mai wieder los. Wer eines der zahlreichen Fahrgeschäfte nutzen möchte, kann dies aber nicht ohne Nachweis tun.

Denn so wie in der Gastronomie werden auch bei Riesenrad, Autodrom und Co. negative Tests, Impfzertifikate oder der Nachweis einer überstandenen Covid-Erkrankung verlangt. Das wurde am Montag bei der Präsentation eines umfangreichen Corona-Maßnahmenpakets verkündet. Wie der Präsident des Praterverbandes, Stefan Sittler-Koidl, erläuterte, handelt es sich bei den Zutrittsbeschränkungen bei Fahrgeschäften um eine freiwillige Maßnahme der Praterunternehmer. Denn anders in der Gastronomie seien solche zumindest derzeit in keiner Verordnung ausdrücklich erwähnt, hielt er fest. Ansonsten gelten im Prater jene Vorschriften, die auch im öffentlichen Raum zur Anwendung kommen - also etwa die Abstandsregeln und die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske in Innenräumen.

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