APA - Austria Presse Agentur

Eklat wegen Holocaust-Leugnung im Halle-Terrorprozess

Im Prozess um den rechtsterroristischen Anschlag im ostdeutschen Halle ist es am heutigen Mittwoch zu einem Eklat gekommen.

Der Angeklagte leugnete in seinen letzten Worten vor dem Oberlandesgericht Naumburg den Holocaust, was lautstarke Proteste von Anwälten der Nebenklage hervorrief. Richterin Ursula Mertens unterbrach den Angeklagten, der daraufhin seinen Vortrag abbrach. Der 28-Jährige hat den Anschlag auf eine Synagoge in Halle im Oktober 2019 gestanden.

"Das ist eine Straftat, dafür soll er noch mal sitzen", rief Nebenklage-Anwalt Alexander Hoffmann in den Saal. "Ich hatte Ihnen das erklärt, Sie dürfen das nicht wiederholen", sagte Richterin Mertens dem Angeklagten, der schon mehrmals den Holocaust geleugnet hatte. Mertens unterbrach die Sitzung und gab dem Angeklagten erneut die Gelegenheit zu einem letzten Wort, der wollte sich aber nicht mehr äußern.

Zuvor hatte er erneut krude antisemitische, rassistische, und antifeministische Verschwörungserzählungen vorgetragen und das Verfahren gegen ihn als einen Schauprozess bezeichnet. Seine Verteidigung hatte zuvor ausdrücklich das faire Verfahren gelobt und den Opfern und Hinterbliebenen tiefes Mitgefühl ausgesprochen. Die Verteidigung forderte das Gericht zu einem "gerechten Urteil" auf. Am 21. Dezember will Mertens das Urteil verkünden.

Am 9. Oktober 2019 hatte ein Terrorist versucht, 51 Menschen zu töten, die in der Synagoge von Halle den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur feierten. Er scheiterte an der massiven Tür, erschoss daraufhin die Passantin Jana L. und später in einem Döner-Imbiss Kevin S.. Auf der anschließenden Flucht verletzte er weitere Menschen. Der Prozess läuft seit Juli vor dem Oberlandesgericht (OLG) Naumburg, aus Platzgründen findet er jedoch in Magdeburg statt.

Der 28-jährige Deutsche Stephan B. hat die Taten gestanden und mit antisemitischen, rassistischen und antifeministischen Verschwörungstheorien begründet. Die Bundesanwaltschaft fordert eine lebenslange Haftstrafe mit anschließender Sicherheitsverwahrung und die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld, die Nebenklage schloss sich der Forderung an.