Das sieht jedenfalls ein mit vergangenem Montag datierter Entwurf vor, über den die Tageszeitung "Heute" online berichtet. Demnach wäre man nach einer Infektion nicht mehr gezwungen, daheim zu bleiben, sondern man könnte sich fast überall hin mit Maske bewegen. Im Gesundheitsministerium wird auf APA-Anfrage betont, dass es sich um eine Arbeitsfassung halte.
Eine Entscheidung, ob es tatsächlich zum Aus für die Quarantäne kommt, sei noch nicht getroffen, hieß es aus dem Büro von Ressortchef Johannes Rauch (Grüne). Einen genauen Zeitplan für die Entscheidung gibt es noch nicht.
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Maske indoor durchgehend getragen
Laut dem Verordnungstext muss die Maske indoor außerhalb des eigenen Wohnbereichs durchgehend getragen werden. Daheim wird das empfohlen. Im Freien kann sie unten bleiben, so ein Zwei-Meter-Abstand eingehalten werden kann. In belebten Straßen und Parks soll sie allerdings getragen werden.
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Betretungsverbote für Infizierte
Neben der Maske sollen für Infizierte auch Betretungsverbote kommen. Diese werden im Wesentlichen für besonders vulnerable Settings (Gesundheitseinrichtungen, Kindergärten, Volksschulen) vorgesehen. Wenn die Maske aus medizinischen Gründen (z.B. Schwangerschaft) nicht getragen werden kann oder die Ausübung des Jobs verunmöglicht wird (etwa bei Musikern), dürfen Infizierte auch ihren Arbeitsort nicht betreten.
Infizierte und nicht infizierte Personen sollen sowohl in der Arbeit als auch beispielsweise in Pflegeheimen räumlich getrennt werden. Corona-Positive sollen zudem von positiv getestetem Personal betreut werden.