APA - Austria Presse Agentur

Erhebungen nach Zugsunglück im Bezirk Mödling

Nach dem Zugsunglück auf der Pottendorfer Linie am Montagabend haben am Dienstag die Erhebungen zur Klärung der Ursache angedauert.

Ein "Ventus"-Zug der Raaberbahn war entgleist. Einer der sechs Wagen der Doppelgarnitur stürzte in ein Feld. Ein zweiter blieb ebenfalls seitlich auf der Böschung neben den Gleisen liegen.

Das Bezirksfeuerwehrkommando Mödling berichtete, dass die Oberleitung abgerissen wurde und quer über der Unfallstelle lag. Die FF Münchendorf, Achau und Guntramsdorf wurden um 18.27 Uhr alarmiert. Der eingeschlossene Triebwagenführer musste von den Einsatzkräften mit hydraulischem Rettungsgerät befreit werden. Die bei dem Unfall getötete Person war dem Bezirkskommando zufolge unter dem Zug eingeklemmt worden. Für die Bergung der Waggons wurde noch in den Abendstunden ein Spezialkran einer Fachfirma angefordert.

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An Bord des Zuges, der auf dem Weg von Deutschkreutz nach Wien-Hauptbahnhof war, hatten sich laut Stefan Loidl von der Landespolizeidirektion Niederösterreich der Triebwagenführer und 56 Passagiere befunden. Demnach blieben 44 Menschen bei dem Unfall unversehrt. Sie wurden im nahen Katastrophenhilfezentrum Münchendorf des Roten Kreuzes Niederösterreich betreut und versorgt.

Rettungsdienst und Polizei waren mit einem Großaufgebot an Helfern und u.a. vier Notarzthubschraubern in Münchendorf im Einsatz. Je ein Verletzter wurde ins UKH Wien-Meidling und ins Universitätsklinikum St. Pölten geflogen, teilte Philipp Gutlederer von "Notruf NÖ" mit. Weitere Opfer wurden in die Landeskliniken Baden und Wiener Neustadt transportiert.

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Wegen des Unfalls waren im Abschnitt Achau - Wampersdorf der Pottendorfer Linie keine Fahrten möglich, teilten die ÖBB mit. Ein Schienenersatzverkehr mit Autobussen wurde eingerichtet. In einer Aussendung am späten Montagabend wurde zudem von "schweren Schäden an der Bahninfrastruktur" berichtet. Der Umfang der Reparaturarbeiten und die damit verbundene Dauer seien "noch nicht abschätzbar" und würden "erst nach einer umfassenden Schadensbegutachtung feststehen".