APA - Austria Presse Agentur

Erhöhung der Gerichtsgebühren werden ausgesetzt

Die Justiz verzichtet angesichts der Teuerungswelle auf die Anhebung der Gerichtsgebühren.

Durch die hohe Inflation wäre eigentlich die Valorisierung fällig. Diese wird ausgesetzt, wurde mit einer Dienstag im Justizausschuss beschlossenen Abänderung der Zivilverfahrensnovelle fixiert. Die von Ministerin Alma Zadic (Grüne) vorgelegte Novelle wurde einstimmig ins nächstwöchige Nationalratsplenum geschickt. Sie bringt auch dauerhafte Gebührenreduktionen und die "Justiz 3.0".

Die Justizministerin hat bei Überschreiten der Valorisierungsschwelle von fünf Prozent laut Gerichtsgebührengesetz per Verordnung eine Anhebung vorzunehmen. Aber um Klägerinnen und Kläger zu entlasten und inflationsbremsend zu wirken, wird darauf verzichtet, hieß es in einer Presseunterlage des Justizministeriums zu dem grün-türkisen Abänderungsantrag. Eine Erhöhung der Gerichtsgebühren im Falle anhaltend hoher Inflation könne damit frühestens Ende Mai 2023 stattfinden.

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Halbe Pauschalgebühr auch für Vergleiche

Auch eine dauerhafte Reduktion von Gerichtsgebühren ist im ursprünglichen Entwurf für die Zivilverfahrensnovelle enthalten – und zwar mit der neuen Regelung für die digitale Akteneinsicht. Hier werden nicht mehr die ziemlich hohen Gebühren für ausgedruckte Seiten verrechnet, sondern ein am Datenvolumen orientierter geringerer Kostenbeitrag. Außerdem fällt künftig nur mehr die halbe Pauschalgebühr auch für Vergleiche an, die im Vorfeld der Gerichtsverhandlungen geschlossen werden. Damit will Zadic auch den Rechtsfrieden fördern.

Das Hauptstück der Zivilverfahrensnovelle sind für die Ministerin allerdings die rechtlichen Rahmenbedingungen für die "Justiz 3.0". Sie ermöglichen die Umstellung auf rein digitale Aktenführung. "Damit verschaffen wir der Justiz einen wahren Modernisierungsschub und schaffen die Grundlage für eine volldigitalisiert arbeitende Justiz in allen Bezirksgerichten, Landesgerichten und in den Staatsanwaltschaften", freute sich Zadic.

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Eine weitere von ihr angepeilte Neuerung wurde aus der Novelle gestrichen: Nach massivem Einspruch aus den Reihen der Justiz wird die im Zuge der Corona-Pandemie geschaffene Möglichkeit, mündliche Verhandlungen per Videokonferenz durchzuführen, doch nicht ins Dauerrecht übernommen.