Ermittlungen rund um Hundebox-Fall laufen weiter
Zuletzt war ein Vorhabensbericht erstattet worden, der nun wieder in Krems retour ist. "Es werden weitere Erhebungen gemacht, dann wird neu entschieden", sagte Behördensprecher Franz Hütter am Dienstag auf APA-Anfrage.
Bei den Beschuldigten handelt es sich um die zwei mit dem Fall betrauten Sozialarbeiter - einen Mann und eine Frau. Im Raum steht laut Hütter weiterhin der Verdacht des Amtsmissbrauchs. Weitere Details nannte der Sprecher der Staatsanwaltschaft Krems nicht. Auch zum Inhalt des Vorhabensberichts - dieser ging via Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium wieder nach Krems - machte Hütter keine Angaben.
Die beiden Beschuldigten wurden Ende Februar im Rahmen des Geschworenenprozesses am Landesgericht Krems als Zeugen befragt. Nach zwei Gefährdungsmeldungen hatte es seitens der Kinder- und Jugendhilfe am 28. Oktober und am 18. November 2022 (vier Tage, bevor der Bub ins Koma fiel) jeweils unangekündigte Hausbesuche bei Mutter und Sohn gegeben. Zunächst waren beide Sozialarbeiter an Ort und Stelle gewesen, beim zweiten Termin erschien der federführende Mitarbeiter der Bezirkshauptmannschaft Waidhofen a. d. Thaya den Aussagen zufolge alleine. Geortet wurden von ihm zwar Auffälligkeiten, es wurde aber keine Veranlassung für eine sogenannte Gefahr-im-Verzug-Maßnahme gesehen.
Die Kinder- und Jugendhilfe hatte nach Bekanntwerden des Falls 2023 betont, dass eine sofortige Prüfung der internen Abläufe ergeben habe, dass "alle rechtlichen und fachlichen Vorgaben eingehalten wurden". Aufgrund von im Gerichtsverfahren bekanntgewordenen Details wurde seitens des Landes eine nochmalige Prüfung des Falls vorgenommen.
Bereits im Vorjahr war die Causa auch Grund für das Zusammentreten einer Expertengruppe. Ein entsprechender Kommissionsbericht, der sieben allgemeine Empfehlungen umfasst, wurde Anfang März präsentiert. Mit dem konkreten Sachverhalt beschäftigte man sich nicht, Bestimmungen des Datenschutzes und berufsrechtliche Verschwiegenheiten standen dem entgegen.
Der Bericht der Expertenkommission und der erneute Prüfbericht der Fachaufsicht seien "den Ermittlungsbehörden zur Verfügung gestellt" worden, hieß es auf Anfrage aus dem Büro von Landesrätin Ulrike Königsberger-Ludwig (SPÖ). Weitere Stellungnahmen könnten nicht gemacht werden, da ein laufendes Verfahren vorliege. Königsberger-Ludwig unterstrich in einem Statement, dass sie in vollem Umfang zur Klärung beitragen werde und "die restlose Untersuchung des Falls für sie von höchstem Interesse" sei.
Opferanwalt Timo Ruisinger machte Mitte April Amtshaftungsansprüche gegen das Land Niederösterreich außergerichtlich geltend. Gefordert wurden in einem Schreiben 150.000 Euro Schmerzengeld und eine Haftung für sämtliche zukünftige Schäden des Buben. Ansprüche wurden seitens des Landes nicht anerkannt. In einem Schreiben berief man sich auf Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs und führte eine fehlende Rechtsgrundlage ins Treffen. Das Handeln der Kinder- und Jugendhilfeträger sei nicht der Hoheits-, sondern der Privatwirtschaftsverwaltung zuzuordnen, hieß es. Ruisinger arbeitet nun daran, die Ansprüche gerichtlich geltend zu machen, wie der Jurist am Dienstag der APA ankündigte.
Die Causa selbst sorgte über die Landesgrenzen hinweg für Aufsehen. Die 33-jährige Mutter soll ihren Sohn geschlagen, gefesselt, geknebelt und ihn wiederholt über Stunden in eine Hundebox eingesperrt haben. Am 22. November 2022 hatte sich das Kind in akut lebensbedrohlichem Zustand befunden. Der Zwölfjährige überlebte wegen des Einschreitens einer Sozialarbeiterin, die der Familie aufgrund einer Beratung bekannt war. Als Komplizin der Kindsmutter soll eine damalige Freundin der Waldviertlerin fungiert haben.
Die 33-Jährige hatte in dem Geschworenenprozess Ende Februar wegen versuchten Mordes, Quälens oder Vernachlässigens unmündiger, jüngerer oder wehrloser Personen sowie wegen Freiheitsentziehung 20 Jahre Haft erhalten. Ihre ehemalige Freundin fasste wegen fortgesetzter Gewaltausübung als Beitrags- oder Bestimmungstäterin 14 Jahre aus. In beiden Fällen wurde zudem die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum ausgesprochen. Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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