APA - Austria Presse Agentur

Erneut Wolf in Kärnten zum Abschuss freigegeben

In Kärnten ist - nach vergangenem Herbst - erneut ein Wolf zum Abschuss freigegeben worden.

Getötet werden soll jenes Tier, das mehrere Schafe in der Gemeinde Stall im Mölltal (Bezirk Spittal an der Drau) gerissen haben soll, außerdem sei er mehrmals in Siedlungsnähe gesehen worden. Die Abschussgenehmigung gilt in einem Umkreis von zehn Kilometern um den Ort und bis 11. Mai - damit soll geregelt werden, dass auch tatsächlich der "Risikowolf" geschossen wird.

Anfang des Jahres hatte die Kärntner Landesregierung eine neue Verordnung präsentiert, die die Jagd auf den eigentlich streng geschützten Wolf erleichtern sollte. Hintergrund war, dass die Zahl der von Wölfen gerissenen Nutztiere stark zugenommen hat, mehr als 100 Wolfsrisse wurden 2021 verzeichnet. Die neue Regelung sieht vor, dass ein Wolf, der in einem Monat nachweislich 20 (oder in drei Monaten 35) Nutztiere auf einer Alm tötet oder verletzt, geschossen werden darf. Bei ihnen handelt es sich um "Schadwölfe".

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Erleichtert wurde aber auch die Jagd sogenannte Risikowölfe, die sich wiederholt in Siedlungen vorwagen. Um so einen handelt es sich bei dem Wolf in Stall im Mölltal. Zwei Mal im April wurde versucht, ihn zu vergrämen, etwa mit einem Warnschuss. Wenn er sich nun noch einmal im besiedelten Gebiet blicken lässt, lasse das darauf schließen, dass die Vergrämung erfolglos war und er darf geschossen werden, hieß es aus dem Büro des zuständigen Landesrates Martin Gruber (ÖVP). Falls die Frist mit 11. Mai ohne Abschuss ausläuft, müsse der Fall noch einmal beurteilt werden um eine Entscheidung zu treffen, ob sie verlängert wird.

Die Naturschutzorganisation WWF kritisierte die Abschussgenehmigung als "nicht nachvollziehbar und rechtswidrig". Es fehle eine Einzelfallprüfung, die nach der europäischen Artenschutz-Richtlinie (FFH) zwingend erforderlich wäre. Außerdem vermisse man Beteiligungsrechte und Kontrollbefugnisse der Öffentlichkeit - so könne gegen die aktuelle Abschuss-Erlaubnis kein Rechtsmittel eingelegt werden. Die Naturschützer erneuerten ihre Forderung nach Unterstützung und Beratung für fachgerechten Herdenschutz.

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Bereits im vergangenen Herbst waren in mehreren Fällen Abschussgenehmigungen für Wölfe auf Oberkärntner Almen erteilt worden. In allen Fällen verstrichen die Fristen ohne dass ein Tier erlegt worden wäre. Auf eine Verlängerung wurde angesichts des Almabtriebes verzichtet.