APA - Austria Presse Agentur

Erst fünf Bundesländer haben Wahlkampfkostengrenze

Angesichts der nahen Landtagswahl fixieren die steirischen Parteien am Dienstag eine Wahlkampfkostengrenze von einer Million Euro. Damit ist die Steiermark eines von nur fünf Ländern, das die Beschränkung eingeführt hat. Auf Bundesebene gilt ein Limit von sieben Millionen Euro. Diese ursprünglich auch für die Länder geltende Regelung hat das Verfassungsgericht 2017 gekippt.

Während für Wahlen auf Bundesebene weiterhin ein Limit von sieben Millionen Euro gilt, können die Länder ihre Wahlkampfkostengrenze selbst festlegen oder seit dem VfGH-Spruch vor zwei Jahren auch gänzlich darauf verzichten. Letzteres ist in vier Ländern der Fall, wie ein APA-Rundruf ergab: Demnach gibt es im Burgenland, in Tirol, in Oberösterreich und in Salzburg gar keine Kostengrenze.

Dabei hatte sich die Oberösterreichische ÖVP noch 2017 für die Wiedereinführung der Kostengrenze ausgesprochen. Sie hatte nämlich als erste Landespartei von der Aufhebung durch den Verfassungsgerichtshof profitiert: Sie hatte das Kostenlimit bei der Landtagswahl 2015 um 339.551,35 Euro überschritten und kam ohne Strafe davon. Die Forderung der SPÖ nach einem Limit von 3,8 Mio. Euro blieb bisher unerfüllt.

Wien und Kärnten haben sich von Anfang an ein niedrigeres Kostenlimit verpasst, als vom Bund vorgegeben: Für Wiener Landtagswahlen dürfen demnach maximal sechs Mio. Euro fließen, in Kärnten sind es überhaupt nur 590.000 Euro (eine halbe Million für die Partei sowie zusätzlich 90.000 Euro für den Persönlichkeitswahlkampf der Kandidaten).

Weitere drei Bundesländer haben nach der Aufhebung durch das Verfassungsgericht eigene Kostengrenzen eingezogen: In Niederösterreich gelten seit 2017 ebenfalls sechs Mio. Euro, in der Steiermark ist es nun eine Million Euro und in Vorarlberg rund 541.000 Euro (zwei Euro für jeden Wahlberechtigten). Für die Wahl im diesjährigen Herbst gilt letztere Grenze allerdings noch nicht. In der Steiermark soll das am Mittwoch im Landtag fixierte Limit dagegen schon heuer gelten.

Unumstritten ist die Wahlkampfkostengrenze freilich nicht. Denn auf Bundesebene gilt sie nur in den letzten 82 Tagen vor der Wahl und auch hier nicht, wenn die entsprechenden Ausgaben - etwa für Sommerkampagnen - auch in Nicht-Wahljahren anfallen, was Möglichkeiten kreativer Buchführung eröffnet. Entsprechende Vorwürfe gab es zuletzt gegen die ÖVP. Die Strafen bei Verstößen wurden aber erst heuer verschärft: Wer das Kostenlimit bei einer Nationalrats- oder Europawahl sprengt, riskiert Pönalen zwischen 15 und 150 Prozent des Überschreitungsbetrages.