APA - Austria Presse Agentur

Erster Ischgl-Zivilprozess startet

Am Freitag geht am Wiener Landesgericht für Zivilrechtssachen die erste mündliche Verhandlung einer Amtshaftungsklage gegen die Republik Österreich in der Causa Ischgl über die Bühne. Die Witwe und der Sohn eines 72-Jährigen, der nach einem Ischgl-Aufenthalt im März mit einer Coronainfektion verstorben war, fordern rund 100.000 Euro Schadenersatz. Der Verbraucherschutzverein (VSV), der die Klage eingebracht hatte, zeigte sich im Vorfeld bereit für Vergleichsverhandlungen.

Der zivilrechtliche Prozess am Freitag dürfte der Auftakt eines Prozessreigens werden: Sieben weitere Tagsatzungen im September und Oktober wurden bereits festgelegt. Neben jener Klage, die am Freitag verhandelt wird, liegen laut VSV 15 weitere bei Gericht. Außerdem wurden der Finanzprokuratur - sie vertritt die Republik - rund 40 Aufforderungsschreiben vorgelegt, 60 weitere Fälle warten auf die Deckungszusage der Rechtsschutzversicherungen.

Österreichische Rechtsschutzversicherungen würden aufgrund der "Pandemieklausel" die Deckung - aus Sicht des Vereins ungerechtfertigterweise - ablehnen, hieß es vom VSV. Daher würden die Klagen mit Rechtsschutzversicherungen derzeit auf Belgien, Niederlande, Großbritannien und die Schweiz ausgeweitet. VSV-Obmann Peter Kolba rechnete schlussendlich mit "bis zu 3.000" Ansprüchen, die an die Republik gestellt würden sowie mit Sammelklagen nach österreichischem Recht.

Der 72-Jährige, dessen Angehörige die Republik verklagen, soll sich während der Abreise aus dem Paznauntal im Bus angesteckt haben. Tausende Urlauber hatten am 13. März 2020 in teils chaotischen Zuständen das Tal verlassen. In dem Tiroler Wintersportort Ischgl war es zu einem größeren Ausbruch des Coronavirus SARS-CoV-2 gekommen. Die ersten Fälle wurden Anfang März 2020 bekannt, die Ansteckungen sollen vor allem in Apres-Ski-Lokalen passiert sein. Den Behörden war vorgeworfen worden, zu spät und nicht umfassend genug reagiert zu haben. Ein bereits präsentierter Expertenbericht sah kein Versagen, aber Fehleinschätzungen der Behörden. Druck aus der Tourismuswirtschaft auf Entscheidungsträger wurde nicht festgestellt.