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Corona: EU für Maskenpflicht in Flugzeugen

Die EU-Kommission rät für Passagierflüge in Zeiten der Coronapandemie zu einer Schutzmaskenpflicht.

Auf eine von den Airlines abgelehnte Pflicht zum Freilassen von Sitzplätzen verzichtet die EU-Behörde jedoch, wie aus einem Reuters am Mittwoch vorliegenden Dokument hervorgeht. Die Pflicht zur Rückerstattung von Tickets bei Flugstornierungen soll bestehen bleiben. 

Bei der AUA-Mutter Lufthansa ist das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes schon seit Anfang Mai vorgeschrieben. Auch der größte europäische Billigflieger Ryanair kündigte das an. Überlegungen zu einer Pflicht, einen Platz zwischen zwei Sitzen frei zu lassen, kritisierte die mit am schwersten von der Coronakrise betroffene Branche aber.

Zum erhofften Neustart regulärer Flüge im Juni werden die Flugzeuge zwar ohnehin noch leer genug sein und viel Abstand zwischen den Passagieren ermöglichen. Obligatorisch Zwischenplätze freizuhalten würde aber die Kapazität bei steigender Flugnachfrage begrenzen, sodass die mit hohen Verlusten kämpfenden Airlines noch mehr Mühe hätten, Geld zu verdienen.

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Die EU rät nun zu Maßnahmen gegen die Ansteckungsgefahr, die in Flugzeugen nach Darstellung von Lufthansa, Ryanair oder TUI sowieso schon gewährleistet sind. So sollen die Klimaanlagen die Luft so gut filtern, wie es in Krankenhäusern üblich ist. Die Airlines argumentieren, die vertikale Belüftung jedes einzelnen Sitzplatzes verringere schon in Verbindung mit den Schutzmasken die Ansteckungsgefahr ausreichend. Passagiere sollen in den Flugzeugen gut verteilt werden, wenn genug Sitzplätze frei sind.

Ein enges Aufeinandertreffen, etwa beim Schlangestehen vor der Flugzeugtoilette, soll vermieden werden. Ryanair kündigte an, die Fluggäste dürften nach Anmeldung bei den Flugbegleitern nur einzeln zu den Waschräumen gehen. Das alles dämme die Ansteckungsgefahr ein, wenn Abstandsregeln nicht völlig eingehalten werden könnten, erklärte die EU. "Sitze frei zu lassen, um die physische Distanz im Flugzeug zu erhöhen, wird deshalb nicht empfohlen."

Wie bei Reiseveranstaltern will die EU auch bei Fluggesellschaften die Pflicht zur Rückerstattung von Tickets bei Stornierungen nicht abschaffen. Stattdessen sollen den Verbrauchern Gutscheine durch eine längere Gültigkeitsfrist und das Beibehalten oder Verbessern von Konditionen und Preisen schmackhaft gemacht werden.