APA - Austria Presse Agentur

EU-Gericht stärkt Rechte von Regenbogenfamilien

Der Europäische Gerichtshof hat die Rechte von Regenbogenfamilien in der EU gestärkt.

In dem Fall eines Mädchens mit zwei Müttern entschied das höchste EU-Gericht am Dienstag, dass die von einem EU-Staat anerkannte Beziehung zwischen Kind und Eltern auch von allen anderen EU-Staaten anerkannt werden müsse. Dabei verwiesen die Richter vor allem auf das Recht der Betroffenen, sich frei in der EU bewegen zu können.

Der europäische Dachverband der Lesben-, Schwulen-, Bisexuellen-, Trans- und Intersexorganisationen Ilga sprach von einem richtungsweisenden Urteil. Konkret geht es um zwei verheiratete Frauen - eine Bulgarin und eine Britin -, die in Spanien, wo sie leben, eine Tochter bekommen haben. In der spanischen Geburtsurkunde werden beide Frauen als Mütter des Kindes aufgeführt. Doch die bulgarischen Behörden lehnten einen Antrag für eine bulgarische Geburtsurkunde des Mädchens ab, und wollten wissen, wer die leibliche Mutter ist. Die Angabe zweier Elternteile weiblichen Geschlechts laufe der öffentlichen Ordnung des Landes zuwider.

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Ohne bulgarische Geburtsurkunde bekommt das Mädchen jedoch keinen bulgarischen Personalausweis oder Reisepass, wodurch seine Rechte als EU-Bürger eingeschränkt werden. Die Mutter mit bulgarischer Nationalität klagte gegen die Entscheidung vor dem Verwaltungsgericht der Stadt Sofia, das den EuGH anrief. Dabei ging das Gericht davon aus, dass das Kind die bulgarische Staatsangehörigkeit hat.

Der EuGH entschied nun, dass Bulgarien dazu verpflichtet ist, dem Mädchen einen Personalausweis oder Reisepass auszustellen, ohne zuvor eine Geburtsurkunde der eigenen Behörden zu verlangen. Bulgarien und auch die anderen EU-Staaten seien dazu verpflichtet, die spanische Geburtsurkunde des Mädchens anzuerkennen.