APA - Austria Presse Agentur

EU-Luftraum-Verbot für Fluggesellschaften aus Belarus

Für Fluggesellschaften aus der ehemaligen Sowjetrepublik Belarus (Weißrussland) gilt von diesem Samstag an auf allen Flughäfen in der EU ein Start- und Landeverbot. Passagier- und Frachtmaschinen aus dem Land dürfen zudem auch nicht mehr den Luftraum der Europäischen Union überfliegen. Das sieht ein Sanktionsbeschluss der EU-Staaten vom Freitag vor. Der Beschluss ist eine Reaktion auf die jüngste erzwungene Landung einer Ryanair-Maschine in Minsk.

Die belarussischen Behörden hatte vor rund zwei Wochen eine Ryanair-Passagiermaschine auf dem Weg von Athen nach Vilnius zur Zwischenlandung in Minsk gezwungen. Noch auf dem Flughafen wurden der Blogger Roman Protassewitsch und dessen Freundin Sofia Sapega festgenommen, die unter den Passagieren waren. Die EU verurteilte das Vorgehen als Gefährdung der Flugsicherheit und Angriff auf die Pressefreiheit.

In dem Sanktionsbeschluss heißt es zudem, der Vorfall mache die Unzuverlässigkeit der belarussischen Luftfahrtbehörden deutlich und stelle einen weiteren Schritt zur Repression der Zivilgesellschaft und der demokratischen Opposition in Belarus dar. Unter Verweis auf eine von Belarus behauptete Bombendrohung gegen die Ryanair-Maschine ist von gefälschten Beweisen die Rede.