APA - Austria Presse Agentur

EU-Verbot von Einwegplastik endgültig beschlossen

Die EU-Richtlinie zur Verringerung von Einwegplastik ist endgültig abgesegnet worden. Der EU-Ministerrat stimmte am Dienstag in Brüssel dem Verhandlungsergebnis zu, das schon vom Europäischen Parlament bestätigt wurde. In zwei Jahren müssen Einwegprodukte wie Kunststoff-Besteck und -Teller vom Markt verschwinden.

Zusätzlich vereinbarten die EU-Staaten, ein Sammelziel von 90 Prozent für Plastikflaschen bis 2029 zu erreichen. Bis 2025 müssen Plastikflaschen mindesten 25 Prozent wiederverwertete Kunststoffe enthalten, bis 2030 mindestens 30 Prozent. Mit der förmlichen Annahme der neuen Vorschriften durch den Rat wurde das EU-Gesetzgebungsverfahren abgeschlossen.

Als "Einwegkunststoffartikel" gelten Produkte, die ganz oder teilweise aus Kunststoff hergestellt werden und in der Regel nur für den einmaligen oder kurzzeitigen Gebrauch bestimmt sind. Hauptzweck der Richtlinie ist es, das Plastikmüllaufkommen zu reduzieren. Mit den neuen Vorschriften werden Plastikteller und -besteck, Strohhalme, Ballonhaltestangen und Wattestäbchen bis 2021 verboten, teilte der EU-Rat mit.

"Indien hat bereits vor längerer Zeit das Verbot von Einwegplastik beschlossen und vor wenigen Tagen wurde in Genf ein internationales Abkommen zur Reduktion der Plastikverschmutzung im Meer verabschiedet, dem sich praktisch alle Staaten der Welt außer der USA angeschlossen haben. Wir müssen verhindern, dass es in Zukunft mehr Plastik als Fisch im Meer gibt. Daher sind die Maßnahmen dringend erforderlich", sagte der deutsche CDU-Europaabgeordnete Peter Liese.

Die EU erlässt zudem neue Vorschriften für das Inverkehrbringen von Düngemitteln auf dem EU-Markt. Der EU-Ministerrat nahm eine Verordnung an, mit der die Anforderungen an Düngemittel harmonisiert werden, die aus organischen oder sekundären Rohstoffen in der EU hergestellt werden, wodurch sich neue Möglichkeiten für ihre Herstellung und Vermarktung im großen Maßstab eröffnen. In der Verordnung werden harmonisierte Grenzwerte für eine Reihe von Kontaminanten, wie etwa Cadmium, festgelegt, die in mineralischen Düngemitteln enthalten sind.