APA - Austria Presse Agentur

EU-Wahl: EU-NEIN kündigt Anfechtung an

Die Europawahl ist zwar noch nicht geschlagen, aber die erste Anfechtung ist bereits auf Schiene: Die - nach eigenen Angaben - knapp an den für eine EU-Wahl-Kandidatur nötigen 2.600 Unterstützungserklärungen gescheiterte Liste EU-NEIN wird sich an den Verfassungsgerichtshof (VfGH) wenden, kündigte EU-NEIN-Sprecherin Inge Rauscher, die Initiatorin des EU-Austritts-Volksbegehrens, der APA an.

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In der Liste EU-NEIN hatten sich zwei Austrittsbefürworter zusammengetan: Rauscher mit ihrer "Initiative Heimat und Umwelt" und Rudolf Pomaroli vom "Neutralen Freien Österreich". Sie sammelten Unterschriften und reichen auch fristgerecht am 12. April ihren Wahlvorschlag beim Innenministerium ein. Aber es fehlten noch 242 der 2.600 nötigen Unterstützungserklärungen - die sie, wie sie auch in einer Aussendung berichteten, nicht zeitgerecht erreicht hätten. Bei EU-Wahlen gibt es jedoch (anders als bei der Bundespräsidentenwahl) keine Nachfrist, also wurde ihr Wahlvorschlag abgelehnt.

Deshalb will sich EU-NEIN die EU-Wahl beim VfGH anfechten. Außerdem sieht Rauscher "gesetzliche, behördliche und demokratiepolitische Missstände" - wie die kurze Zeit zum Unterschriftensammeln oder nicht bürgerfreundliche Öffnungszeiten der Gemeindeämter. Angefochten werden kann die EU-Wahl erst binnen einer Woche nach Feststellung des amtlichen Wahlergebnisses am 12. Juni - also bis spätestens 19. Juni.