APA - Austria Presse Agentur

EuGH befindet über Freihandelsabkommen der EU mit Kanada

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) befindet am Dienstag in Luxemburg über das umstrittene Streitschlichtungssystem im EU-Handelsabkommen mit Kanada, CETA. Im Kern geht es um die Frage, ob dieses mit europäischem Recht vereinbar ist. In Österreich unterschrieben rund 560.000 Menschen ein Volksbegehren gegen das Abkommen, das von der ÖVP-FPÖ-Bundesregierung unterstützt wird.

Hintergrund des EuGH-Verfahrens ist ein Antrag Belgiens. Vor allem Politiker der Region Wallonie haben Zweifel, ob das Streitbeilegungssystem im CETA genannten Freihandelsabkommen mit EU-Recht vereinbar ist. Ein wichtiger Gutachter am EuGH sah da zuletzt keine Probleme. Der Mechanismus ändere nichts daran, dass die ausschließliche Zuständigkeit für die verbindliche Auslegung von EU-Recht beim EuGH liege, erklärte er.

Die Zuständigkeit des vorgesehenen Gerichts zur Beilegung von Investor-Staat-Streitigkeiten sei nämlich eng begrenzt und bestehe nur darin, geschädigten Investoren im Falle eines Verstoßes gegen den Handelspakt Entschädigungen zuzuerkennen. Die EuGH-Richter folgen oft der Einschätzung des beratenden Gutachters.

CETA wird seit September 2017 in Teilen vorläufig angewendet. Über das Abkommen sollen europäische Unternehmen weitgehend von Abgaben befreit werden, die sie beim kanadischen Zoll entrichten müssen. Gleiches gilt für kanadische Firmen, die in die EU exportieren. Außerdem geht es um verbesserten Zugang zu öffentlichen Aufträgen und der Liberalisierung des Dienstleistungsverkehrs.