APA - Austria Presse Agentur

EuGH-Urteil zu Stickoxid-Ausstoß von Dieselfahrzeugen

Gut fünf Jahre nach Beginn des Diesel-Skandals fällt der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Donnerstag ein Grundsatzurteil zu sogenannten Abschalteinrichtungen. Hintergrund ist ein Fall aus Frankreich. Dabei geht es um eine Software, die erkannte, ob ein Wagen für Zulassungstests im Labor geprüft wurde. Dann lief die sogenannte Abgasrückführung, die den Ausstoß gesundheitsschädlicher Stickoxide verringert. So wurden im Labor Grenzwerte eingehalten.

Im Normalbetrieb wurde die Abgasrückführung dann wieder gedrosselt. Der Effekt war mehr Motorleistung, aber auch mehr Stickoxid. Das Urteil dürfte für die Branche richtungsweisend sein. (Rechtssache C-693/18)

Die zuständige EuGH-Gutachterin hatte in ihrem Gutachten zu dem Fall im Mai festgestellt, dass es sich bei dieser Software tatsächlich um eine nach EU-Regeln verbotene Abschalteinrichtung handelt. Der Hersteller, der in dem Verfahren nur mit "X" bezeichnet wird, bestreitet dies. Die EU-Richter folgen ihren Gutachtern oft, aber nicht immer.

Im September 2015 war aufgeflogen, dass der deutsche Autobauer Volkswagen mit spezieller Software Abgaswerte bei Zulassungstests manipuliert hatte. Die Folge waren Schadenersatzforderungen in Milliardenhöhe und eine Klagewelle, die immer noch läuft.