APA - Austria Presse Agentur

Eurofighter-U-Ausschuss: Bericht ohne Bestechungsbeweis

Kritik an Mitgliedern der schwarz-blauen Bundesregierung unter Wolfgang Schüssel (ÖVP), aber auch an Flugzeughersteller EADS/Eurofighter übt Verfahrensrichter Ronald Rohrer in seinem Entwurf für den Endbericht zum dritten (und wohl letzten) parlamentarischen Eurofighter-U-Ausschuss. Der Nachweis individueller Bestechung österreichischer Entscheidungsträger konnte nicht erbracht werden.

"Die unter Wahrheitspflicht stehenden Auskunftspersonen verneinten diese Frage spontan und ohne jede Einschränkung", heißt es in dem der APA vorliegenden 440-Seiten-Papier über Zuwendungen an Politiker, Beamte oder Parteien im Zusammenhang mit der Flugzeugbeschaffung in den Jahren 2002 und 2003.

Sämtliche dem U-Ausschuss vorliegenden Unterlagen seien unter diesem Aspekt gesichtet worden, "ohne dass ein Hinweis auf den oder die letzten Empfänger der durch ein Netzwerk von Offshore-Firmen geschleusten Gelder gefunden werden konnte".

Und weiter: "Der Untersuchungsausschuss merkt hierzu an, dass das im Strafbefehl des Amtsgerichts München vom 29.1.2019 trefflich beschriebene Ausschleusen von Geldern aus dem EADS-Konzern nicht zwingend bedeuten muss, dass mit diesen Beträgen im Gesamtvolumen von rund 90 Millionen Euro Bestechungsgelder für österreichische Entscheidungsträger oder Parteien generiert wurden."

Bereits seit dem zweiten Eurofighter-U-Ausschuss ist allerdings klar, dass Eurofighter/EADS die Übertragung von Gegengeschäftsverpflichtungen an Vector Aerospace verschwiegen hat. Das Unternehmen habe dadurch "eine effektive Kontrolle ihrer vertraglichen Verpflichtung unmöglich gemacht und undurchschaubare Geldflüsse bewirkt und gegenüber dem Vertragspartner Republik Österreich intransparent und treuwidrig gehandelt", wird im Bericht betont.

Nach dem nun erweiterten Wissenstand des dritten U-Ausschusses sei anzufügen, "dass dieses Verschweigen der Übertragung der Gegengeschäftsverpflichtung nach den dem Untersuchungsausschuss vorliegenden Unterlagen nicht nur treuwidrig, sondern außerdem mit dem Ziel erfolgte, Gelder zu unlauteren Zwecken aus dem EADS-Konzern auszuschleusen und dies zu verheimlichen". Auffälligerweise habe das Unternehmen extra auf Einfügung eines Punktes in den Verhaltensregeln beharrt, wonach die Haftung für Dritte ausgeschlossen werden sollte.

Bezüglich individueller Zahlungen war im Ausschuss ganz am Schluss noch ein Papier einer niederländischen Bank mit einer Summe von 1,5 Millionen Euro aufgetaucht, zahlbar an die frühere FPÖ/BZÖ/Stronach/Team-NÖ-Politikerin Elisabeth Kaufmann-Bruckberger. Ob dies tatsächlich ein Scheck war und ob er auch eingelöst wurde, konnte wegen der vorzeitigen Auflösung des Nationalrats nicht mehr aufgeklärt werden. Die Ex-Politikerin hatte sich zweimal einer Befragung durch ärztliche Entschuldigung entzogen, in Medienberichten den Erhalt des Betrags jedenfalls verneint.

Auch wenn beim Punkt Bestechung die "smoking gun" fehlt, spricht Verfahrensrichter Rohrer bezüglich der politischen Verantwortung für Fehlleistungen beim Kampfflugzeugkauf durchaus Klartext. Kritisiert wird etwa der damalige FPÖ-Finanzminister Karl-Heinz Grasser, aber auch sein Parteikollege, Verteidigungsminister Herbert Scheibner.

"Durch Herbeiführen einer Typenentscheidung zugunsten des teuren Eurofighter überschritt Grasser nicht nur deutlich seine Zuständigkeit als Finanzminister, sondern verstieß auch gegen den gesetzlichen Grundsatz zweckmäßiger, wirtschaftlicher und sparsamer Verwaltung", heißt es da etwa. Scheibner habe gegen dieses Gebot ebenfalls verstoßen, nämlich indem er Grasser nachgegeben habe. "Er hätte seine Zustimmung zum Vorschlag Grassers von einer gesetzlich abgesicherten Sonderbudgetierung der Eurofighterbetriebskosten abhängig machen müssen", so der Berichtsentwurf des Verfahrensrichters.