APA - Austria Presse Agentur

Europarat für einheitliche Flüchtlingspolitik in Österreich

Europarat hat am Donnerstag Bericht über die Aufnahme und Integration von Flüchtlingen in Österreich veröffentlicht.

Die Menschenrechtskommissarin des Europarats, Dunja Mijatović, empfiehlt darin, einheitliche Standards für Flüchtlings-Aufnahmezentren einzuführen, und ruft zur Verbesserung der Zusammenarbeit zwischen Bund und Ländern auf.

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Mijatović hatte Österreich im Dezember 2021 besucht und dabei unterschiedliche Lebensverhältnisse in den verschiedenen Aufnahmezentren festgestellt. Ihrem Bericht zufolge resultieren Schwierigkeiten bei der Umsetzung der Regeln zur Aufgabenteilung zwischen Bund und Ländern in Überbelegung und langen Aufenthalten in den Einrichtungen des Bundes. Die Kommissarin lädt die österreichischen Behörden auch dazu ein, die Kooperation mit Nichtregierungsorganisationen (NGOs) zu verstärken, um Transparenz und Rechenschaftspflicht bei der Aufnahme zu verbessern. Zudem sollen unbegleitete Minderjährige ab ihrer Ankunft oder Identifizierung unverzüglich und bedingungslos einen Vormund zur Verfügung gestellt bekommen.

Österreich wies darauf hin, dass es zumindest wöchentliche Koordinationstreffen zwischen Vertretern von Bund und Ländern gebe. Aufgrund der zahlreichen Flüchtlingsankünfte im Jahr 2021 hätten neun zuvor geschlossene Aufnahmeeinrichtungen wiedereröffnet werden müssen.

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Die Menschenrechtskommissarin des Europarates zeigt sich des weiteren besorgt über bestehende praktische Hindernisse bei der Familienzusammenführung und plädiert für deren Abschaffung. Die Familienzusammenführung, bei der unbegleitete Minderjährige betroffen sind, solle beschleunigt werden und subsidiär Schutzberechtigte die gleichen Rechte bekommen wie Flüchtlinge.

So empfiehlt der Europarat, die dreijährige Wartezeit bis zur Beantragung von Familienzusammenführung für subsidiär Schutzbedürftige abzuschaffen, den Zugang zu einer langfristigen Aufenthaltsberechtigung zu erleichtern und den für die Verleihung der Staatsbürgerschaft erforderlichen ununterbrochenen Aufenthalt zu verkürzen. In der Antwort Österreichs hieß es, dass laut einem entsprechenden Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR), auf das sich auch Mijatović berief, eine Wartezeit von drei Jahren bis zum Antrag auf Familienzusammenführung nicht grundsätzlich unerlaubt sei.

Die österreichischen Maßnahmen, um Hassreden und -verbrechen zu bekämpfen, darunter der Rahmen für den nationalen Aktionsplan zu Rassismus, begrüßte die Menschenrechtskommissarin und drängte zu deren Umsetzung. Bezüglich der beiden Fälle illegaler Zurückweisung durch steirische Grenzbeamte nach Slowenien forderte Mijatović eine unabhängige und effektive Untersuchung. Misshandlungen durch Mitglieder der Sicherheitskräfte, die im Rahmen der sogenannten "Pushbacks" stattgefunden haben sollen, seien ebenfalls zu untersuchen. Österreich wies den Vorwurf der systematischen illegalen Zurückweisung von Schutzsuchenden zurück.

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Hinsichtlich der Frauenrechte lobte die Kommissarin zwar den "soliden Rechtsrahmen" für die Sexualerziehung, empfahl jedoch eine Ergänzung der Lehrpläne um die Themen Selbstbestimmungsrecht und Einverständnis. Des weiteren ruft sie die österreichischen Behörden dazu auf, Verhütungsberatung und -mittel gratis anzubieten, finanziell zu unterstützen oder über die Krankenkasse oder andere Erstattungssysteme zu vergüten. "Sehr besorgt" zeigte sich Mijatović über das hohe Level an verschiedenen Formen von Gewalt gegen Frauen. "Entschiedene Maßnahmen" werden für die Verbesserung der Polizei- und Justizarbeit in diesem Bereich gefordert. Besonders das Vertrauen zwischen Polizei und Betroffenen solle wiederhergestellt werden.