APA - Austria Presse Agentur

Ex-FPNÖ-Klubobmann Huber wegen Wiederbetätigung vor Gericht

Wegen NS-Wiederbetätigung muss sich am Mittwoch der ehemalige Chef des FPÖ-Klubs im niederösterreichischen Landtag, Martin Huber, in St. Pölten vor Gericht verantworten.

Der Landtagsabgeordnete soll mit via Facebook publizierten Geburtstagswünschen am 20. April 2014 - Adolf Hitler wurde am 20. April 1889 geboren - gegen das Verbotsgesetz verstoßen haben. Huber drohen bis zu zehn Jahre Haft.

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"Herzlichen Glückwunsch an jene die heute Geburtstag haben" hatte der nunmehr 50-Jährige im April 2014 auf Facebook geschrieben. Medial bekannt wurde das Posting erst am 21. September 2019, etwas mehr als eine Woche vor der Nationalratswahl. Huber wurde daraufhin von FPÖ-Chef Norbert Hofer suspendiert und später aus der Partei ausgeschlossen. Seinen Sitz im niederösterreichischen Landtag behielt der Mostviertler jedoch als "wilder" Abgeordneter. Den Vorwurf der Wiederbetätigung bestritt Huber stets. "Persönlich distanziere ich mich seit jeher ausdrücklich von NS-Gedankengut", betonte er etwa Ende September.