APA - Austria Presse Agentur

Ex-Obfrau von Kurdenverein vom Terrorvorwurf freigesprochen

Eine 28-Jährige ist am Freitag in Linz vom Vorwurf, als Mitglied der PKK für diese agitiert zu haben, freigesprochen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte der ehemaligen Obfrau eines kurdischen Frauenvereins die Verbrechen der terroristischen Vereinigung und der kriminellen Organisation zur Last gelegt. Konkret ging es um Fotos von einer Gedenkveranstaltung, die die Frau gepostet hatte, sowie um zwei Demos in Linz.

Die 28-jährige Österreicherin mit kurdischen Wurzeln, die mittlerweile in der Schweiz lebt, war Obfrau eines kurdischen Frauenvereins in Linz. Man habe sich mit Themen wie Gewalt in der Familie beschäftigt, aber auch Sprachkurse, Tanzkurse für Jugendliche oder Kinder-Spielgruppen angeboten, erklärte die Frau vor Gericht. An der selben Adresse war ein weiterer kurdischer Kulturverein einquartiert. Dieser hielt im Juli 2018 eine - laut Anklage - "Gedenkfeier für gefallene Soldaten" ab. Die 28-Jährige postete Fotos von der Veranstaltung, auf den Bildern waren auch PKK-Fahnen und Porträts des inhaftierten PKK-Gründers Abdullah Öcalan zu sehen.

Vor Gericht meinte die unbescholtene Frau, dass es sich nicht um gefallene Soldaten, sondern um in der Türkei umgekommene Zivilisten gehandelt habe, derer gedacht worden sei. Sie bestritt Mitglied in der PKK zu sein, betonte aber auch, dass diese für sie keine Terrororganisation sei. "Die PKK symbolisiert für mich den Frieden", sagte sie, sollte es durch sie Übergriffe auf Zivilisten gegeben haben, lehne sie das ab. Sie verwies aber auch darauf, dass wohl jeder in der kurdischen Community eine Familie kenne, die in der Türkei oder in Syrien Tote zu beklagen habe oder Vertreibungsaktionen zum Opfer gefallen sei.

Die Anklage warf der Frau zudem vor, bei zwei von ihr angemeldeten Demos in Linz - eine davon trug den Titel "Freiheit für Abdullah Öcalan", die andere richtete sich gegen die türkische Militäroffensive in Afrin - "Es lebe die PKK" gerufen zu haben. Das bestritt die 28-Jährige auch nicht, beteuerte aber erneut, sie habe die PKK nicht als Terrororganisation gesehen. Auch sei weder beim Vorgespräch mit der Polizei noch nach der Veranstaltung derartiges beanstandet worden.

Während die Staatsanwaltschaft auf die Terrorliste der EU verwies, laut derer die PKK mit Ausnahme der YPG eine Terrororganisation sei, führte der Verteidiger Nelson Mandela als Beispiel an, der auch lange als Terrorist bezeichnet worden sei, "bis er dann Präsident geworden ist und den Friedensnobelpreis bekommen hat". In ihrem Schlussplädoyer ersuchte die Staatsanwältin - mit dem Hinweis, dass die Angeklagte im Gerichtssaal erstmals persönlich gehört worden sei - lediglich um die "richtige Anwendung des Gesetzes", der Anwalt der Angeklagten forderte einen Freispruch.

Das Gericht fand die Ausführungen der 28-Jährigen glaubwürdig und konnte keine subjektive Tatseite feststellen. Die Frau, die ein Baby erwartet, wurde freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft gab keine Erklärung ab. Das Urteil ist damit nicht rechtskräftig. Im Falle eines Schuldspruchs hätte der Strafrahmen ein bis zehn Jahre betragen.